BERLINER MORGENPOST: Urteil mit Signalwirkung - Kommentar von Michael Mielke zur hohen Haftstrafe für einen skrupellosen Autofahrer in Berlin
Berlin (ots)
13 Jahre Gefängnis für einen Autofahrer, der betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und dabei zwei Menschen verletzte. Auch wenn es, wie es Richter und Staatsanwalt beschrieben, eine "Horrorfahrt" war - in dieser Strafhöhe ist es dennoch ein nicht ganz übliches Urteil.
Und es ist sicher auch kein Zufall, dass es genau von jenem Schwurgericht gefällt wurde, das die beiden Todesraser vom Kurfürstendamm für viele überraschend zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte.
Übereinstimmend in den Verfahren ist, dass es sich in beiden Fällen um skrupellose Verkehrsteilnehmer handelte, denen es offenkundig gleichgültig war, ob andere Opfer ihrer Raserei werden. Eine weitere Übereinstimmung: In beiden Verfahren geht es vorrangig um die Frage, ob die Angeklagten einen bedingten Tötungsvorsatz hatten.
Gleichzeitig sind diese Verfahren aber auch sehr unterschiedlich. Bei den Todesrasern vom Kurfürstendamm handelte es sich um ein illegales Autorennen, das am Ende einen anderen Verkehrsteilnehmer das Leben kostete. Ab November wird dieser Fall noch einmal verhandelt, nachdem das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden ist. Die Angeklagten sollten jedoch nicht zu sehr darauf hoffen, dass sie im nächsten Prozess nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
Beim aktuellen Prozess war der Täter ein Krimineller, der sich auf keinen Fall von der Polizei fassen lassen wollte. Bei ihm scheint sicher, dass er auf seiner wahnsinnigen Flucht auch den Tod anderer in Kauf nahm. Das Schwurgericht hat konsequent reagiert; hat "ein deutliches Signal" gesetzt, wie es von Angehörigen der Opfer nach der Urteilsverkündung unisono hieß.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn Autofahrer durch die Stadt rasen und dabei das Leben und die Gesundheit anderer grob gefährden. Und angesichts der katastrophalen Folgen für die Opfer sind 13 Jahre auch nicht zu viel.
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