Vorsicht vor der Bürokratie
Kommentar von Isabell Jürgens zu Amtsärzte in Berlin
Berlin (ots)
Kurzform: Das außertarifliche Entgelt darf nur dann gewährt werden, wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Kompetenzen unverzichtbar, ärztliche Untersuchungen oder medizinische Behandlungen durchzuführen sind oder "der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren Aufgaben andernfalls nicht mehr gewährleistet werden" können. All dies müssen die Dienststellen prüfen und schriftlich dokumentieren. Nach einer schnellen und unproblematischen Lösung für den Personalmangel in den Gesundheitsämtern klingt das wahrlich nicht. Dabei steht der öffentliche Dienst im harten Wettbewerb um die besten Fachkräfte.
Der vollständige Kommentar: Angesichts von rund 500 unbesetzten Vollzeitstellen in den Berliner Gesundheitsämtern - rund 50 davon für Ärzte - ist die überraschende Einigung, die Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Montag präsentieren konnte, ein erster positiver Schritt. Rein rechtlich dürfen Berlins Amtsärzte nun besser bezahlt werden. Zu den wichtigen Aufgaben der Berliner Gesundheitsämter zählen die Einschulungsuntersuchungen, die Erfassung meldepflichtiger Erkrankungen sowie die Hygieneüberwachung in Kliniken und Praxen. Alles wichtige Aufgaben, für die sich mit der erzielten Einigung für die Gewährung eines außertariflichen Entgeltes hoffentlich wieder mehr Bewerber interessieren als in den vergangenen Jahren. Nun kommt es aber darauf an, dass die Bezirke die Möglichkeit eines solchen "Sonderarbeitsvertrages" auch problemlos ausschöpfen können. Anlass zur Skepsis besteht nämlich durchaus: "Der Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen", schreibt die Senatsverwaltung. Und baut hohe bürokratische Hürden auf. So darf das außertarifliche Entgelt nur dann gewährt werden, wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Kompetenzen unverzichtbar, ärztliche Untersuchungen oder medizinische Behandlungen durchzuführen sind oder "der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren Aufgaben andernfalls nicht mehr gewährleistet werden" können. All dies müssen die Dienststellen prüfen und schriftlich dokumentieren. Nach einer schnellen und unproblematischen Lösung für den Personalmangel in den Gesundheitsämtern klingt das wahrlich nicht. Dabei steht der öffentliche Dienst im harten Wettbewerb um die besten Fachkräfte.
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