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Berlin muss weiter warten
Kommentar von Gilbert Schomaker zur Abweisung des Eilantrags zum Mietendeckel

Berlin (ots)

Kurzform:

Das Bundesverfassungsgericht verkündete einen Beschluss, nach dem ein vorläufiger Stopp des Mietendeckels abgelehnt wurde. Im Kern geht es in dem Gerichtsentscheid darum, ob den Vermietern trotz Einbußen bei den Mieteinnahmen eine Wartezeit zugemutet werden kann. Denn ganz Berlin - Mieter, Vermieter und besonders die Politik - wartet auf eine grundsätzliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Diese Wartezeit und die finanziellen Einbußen sind hinzunehmen, urteilten die Richter. Insofern ist der Beschluss ein Sieg für das Land Berlin. Aber nur ein vorläufiger. Die Entscheidung lässt keine Deutung auf ein mögliches Urteil in der Hauptsache zu. Da geht es darum, ob der Mietendeckel mit der Verfassung im Einklang steht. Die Unsicherheit bleibt. Es kann sein, dass die Mieter die Ersparnisse später nachzahlen müssen.

Der vollständige Kommentar:

Die SPD in der Hauptstadt jubelte: "Der Berliner Mietendeckel gilt!" Die Hurra-Meldung hatte ihren Ursprung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Donnerstag einen Beschluss, nach dem ein vorläufiger Stopp des Mietendeckels abgelehnt wurde. Diese Entscheidung der höchsten Richter betrifft Tausende Mieter in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag eines Vermieters gegen die zweite Stufe des Mietendeckels ab, die ab Ende November gelten soll. Sie sieht vor, dass Mieten gesenkt werden müssen, die mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen.

Im Kern geht es in dem Gerichtsentscheid darum, ob den Vermietern trotz Einbußen bei den Mieteinnahmen eine Wartezeit zugemutet werden kann. Denn ganz Berlin - Mieter, Vermieter und besonders die Politik - wartet auf eine grundsätzliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Diese Wartezeit und die finanziellen Einbußen sind hinzunehmen, urteilten die Richter. Insofern ist der Beschluss ein Sieg für das Land Berlin. Aber nur ein vorläufiger.

Die Entscheidung vom Donnerstag lässt keine Deutung auf ein mögliches Urteil in der Hauptsache zu. Da geht es schlicht darum, ob der Mietendeckel mit der Verfassung im Einklang steht. Viele Kritiker meinen, dass das Land Berlin gar nicht das Recht hat einzugreifen. Denn Mietrecht ist Bundesrecht. Das sieht die Berliner Koalition anders. Aber juristisches Neuland ist der Mietendeckel allemal. Entsprechend vorsichtig äußerte sich am Donnerstag dann auch der Vize-Landesvorsitzende der SPD, Julian Zado: "Immer noch keine Hauptsachenentscheidung, aber es ist ein wahnsinniger juristischer Zwischenerfolg." Mehr aber auch nicht. Die Unsicherheit bleibt. Es kann sein, dass die Mieter die Ersparnisse später nachzahlen müssen.

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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