Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB: Wildwuchs bei Windenergieanlagen vermeiden
Berlin (ots)
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) erwartet von der Novellierung des Städtebaurechts für die Kommunen praxisgerechte Regelungen, die den Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden erweitern.
"Die Notwendigkeit einer Verbesserung der kommunalen Handlungsspielräume wird in jüngster Zeit besonders bei der Ansiedlung von Windenergieanlagen deutlich", erklärte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich der Beratungen des Deutschen Bundestages über ein neues Baugesetzbuch in Berlin.
Ende 2003 existierten in Deutschland 15 387 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von über 10 000 MW. Damit ist Deutschland im Vergleich zu allen anderen Ländern mit Abstand die Nummer 1 bei der Windenergienutzung. Allein in Niedersachsen, wo Landstriche ohne Windräder selten geworden sind, befinden sich heute über 4 000 Windenergieanlagen. Bis 2012 will die Bundesregierung den Ausbau von Windkraftanlagen an Land sowie auf der Ost- und Nordsee (Off-Shore) auf ca. 30 000 MW nahezu verdreifachen. Folge dieses massiven Ausbaus ist, dass in den Kommunen zunehmend Akzeptanzprobleme wegen der verstärkten Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einem verstärkten Wildwuchs bei der Errichtung von Windenergieanlagen entstehen.
Ursache dieses Wildwuchses ist eine Gesetzeslücke. Nach dem derzeit geltenden Baurecht sind Windkraftanlagen als regenerative Energien bevorzugt zu behandeln und im Außenbereich der Städte und Gemeinden privilegiert zuzulassen. Zugleich wurde den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit vom Gesetzgeber eingeräumt, durch Darstellung entsprechender "Konzentrationszonen" in einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu beschränken.
Wird nun dieser Flächennutzungsplan von den Windenergiebetreibern - wie vielfach geschehen - erfolgreich vor Gericht angefochten, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden und die Einzelanträge müssen wieder als im Außenbereich privilegierte Vorhaben grundsätzlich überall genehmigt werden. Folge ist ein Wildwuchs der Windenergieanlagen, der das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt.
Der DStGB fordert daher, dass im Rahmen der jetzigen Novellierung des Bundesstädtebaurechts den Kommunen als Planungsträger eine umfassende Steuerungsmöglichkeit bei der Ansiedlung von Windenergieanlagen gegeben wird. Nur so könne verhindert werden, dass der Wildwuchs von Windenergieanlagen weitergeht.
"Diese kommunale Steuerung kann nur dann erfolgreich sein, wenn den Kommunen bereits zum Zeitpunkt eines Aufstellungsbeschlusses über einen Flächennutzungsplan die Möglichkeit gegeben wird, die Entscheidung über die Zulässigkeit von beantragten Windener- gieanlagen um die Dauer des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans selbst, also i.d.R. ca. zwei Jahre, zurückzustellen", erklärte Landsberg.
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
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