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DStGB zu Unterkunftskosten für ALG II Empfänger: Kommunen erzielen Kompromiss mit der Bundesregierung

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die
Absicht von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, die 
Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose im
Jahr 2005 und im Jahr 2006 auf 29,1 % festzuschreiben. "Es war sehr 
wichtig, dass die Bundesregierung hier auf den Weg des Konsenses 
zurückgefunden hat. Die Haushaltslage der Kommunen ist so ernst, dass
wir unter keinen Umständen auf unser im Hartz IV-Gesetz verbrieftes 
Recht auf eine Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 2,5 Mrd. 
Euro verzichten können", sagte der Präsident des Deutschen Städte- 
und Gemeindebundes, Roland Schäfer, heute in Berlin.
Mit einer Bundesbeteiligung von nur 19 % im Jahr 2006 - wie Minister 
Müntefering letzte Woche vorgeschlagen hatte - wäre diese Entlastung 
mit Sicherheit nicht erreicht worden. "Der jetzt gefundene Kompromiss
ist für die Kommunen ganz wichtig, da sie zur Zeit ihre Haushalte 
aufstellen und bisher noch keine gesetzliche Grundlage für die 
Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für das Jahr 2006 
besteht", sagte Schäfer.
Wir hoffen, dass nunmehr das Gesetzgebungsverfahren zügig 
abgeschlossen wird. Dabei sollten auch die notwendigen gesetzlichen 
Nachbesserungen bei Hartz IV aufgegriffen werden. Der Deutsche 
Städte- und Gemeindebund hatte schon vor Monaten vorgeschlagen, dass 
zum Beispiel Jugendliche mit reichen Eltern kein Arbeitslosengeld II 
erhalten sollten. Außerdem sollte man die Beweislage bei den 
Lebensgemeinschaften umkehren. Wer behauptet, es handele sich um eine
bloße Wohngemeinschaft, sollte dies belegen. So könnte die rasante 
Zunahme von Bedarfsgemeinschaften gestoppt werden.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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