Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB zum Kompromissvorschlag der Ministerpräsidenten bei den Unterkunftskosten -Deutliche Aufstockung des Bundesanteils auf 4,7 Mrd. Euro wäre ein positives Signal
Berlin (ots)
Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger soll nach dem Vorschlag der Ministerpräsidenten auf 4,7 Mrd. Euro angehoben werden. Der Bund will ursprünglich nur 2 Mrd. Euro bezahlen. Kommunen und Länder hatten 5,8 Mrd. Euro gefordert. "Eine Erhöhung auf 4,7 Mrd. Euro wäre eine deutliche Bewegung auf Seiten des Bundes und damit ein positives Signal", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute in Berlin. "Dieser Betrag ist allerdings nicht die spürbare Entlastung der Kommunen, die die Politik uns versprochen hat. Auch die Erwartung des Bundes, aus der Entlastung könnten die Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in die Kinderbetreuung investieren, wird dann nicht in Erfüllung gehen können. Wer bessere Kinderbetreuung, mehr Jugendarbeit, mehr Schutz vor Verwahrlosung und mehr Anstrengungen der Kommunen im Arbeitsmarkt will, muss die Finanzkraft der Kommunen stärken. Anderenfalls wird der Bürger enttäuscht und die Politikverdrossenheit gesteigert", sagte Landsberg.
Wir müssen jetzt durch ein gerechteres Verteilungsverfahren sicher-stellen, dass der in Aussicht genommene Betrag gleichmäßig verteilt wird, so dass die tatsächlichen Unterkunftskosten der Kommunen we-nigstens ausgeglichen werden können. Bisher sind insbesondere die Stadtstaaten eindeutige Gewinner, während viele Kommunen in den Flächenländern nicht entlastet, sondern sogar belastet werden. Das ist nicht akzeptabel.
"Die Kosten für Hartz IV werden nur sinken, wenn wir endlich eine Qualifizierungsoffensive für Jugendliche einleiten, die Verkrustung des Arbeitsrechts aufbrechen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen, insbesondere für die 2,8 Mio. gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen", sagte Landsberg abschließend.
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