EANS-News: CURANUM AG /
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Unternehmen
München (euro adhoc) - Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der CURANUM AG, München, zum Abschlussstichtag 31.12.2005 fehlerhaft ist:
1. Die CURANUM AG hat im Konzernabschluss zum 31.12.2005 die Bilanzposition Geschäfts- oder Firmenwert um TEUR 716 zu hoch ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert hätte gemäß IFRS 3.51 (a) in dieser Höhe nicht angesetzt werden dürfen, weil durch den Erwerb eines Geschäftsbetriebes durch die CURANUM Betriebs GmbH kein Unternehmenszusammenschluss im Sinne dieses Standards vorlag. 2. Das Unternehmen hat Verbindlichkeiten aus Zinsswaps nicht passiviert. Nach IAS 39.14 i. V. m. IAS 39.47 (a) hätten diese Verbindlichkeiten ergebniswirksam in Höhe des beizulegenden Zeitwertes von TEUR 1.363 ausgewiesen werden müssen. 3. Folgende Angaben sind im Konzernahnhang fälschlich nicht gemacht worden: a) Es fehlte die Angabe, dass der Geschäftsanteil der Alten- und Pflegeheim Sieglar GmbH von der CURANUM Betriebs GmbH zum Preis von TEUR 25 an die AVG Altenheim Vermietung Geschäftsführungs GmbH verkauft wurde. Nach IAS 24.17 hätte dieses Geschäft angegeben werden müssen, weil es sich bei der AVG Altenheim Vermietung Geschäftsführungs GmbH um ein der CURANUM AG nahe stehendes Unternehmen handelt. Gemäß IAS 24.1 ist es Zielsetzung des IAS 24, sicherzustellen, dass die Abschlüsse eines Unternehmens die notwendigen Angaben enthalten, um das Augenmerk auf die Möglichkeit zu richten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens durch die Existenz nahe stehender Unternehmen sowie durch Geschäftsvorfälle mit diesen beeinflusst werden kann. Nur mit Kenntnis der unterlassenen Angabe ist es möglich, den im Anhang dargestellten Erwerb des Anteils an der Sieglar GmbH (TEUR 2.003) durch die CURANUM Betriebs GmbH von der AVG Altenheim Vermietung Geschäftsführungs GmbH am gleichen Tag in diesem Sinne würdigen zu können. b) Die CURANUM AG hat über einen Kredit in Höhe von TEUR 3.868, der einem Vorstandsmitglied in 2005 gewährt wurde, nicht berichtet. Damit liegt ein Verstoß gegen IAS 24.17 i. V. m. IAS 24.18 (f) vor, der die Angabepflicht von Geschäften mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen des Unternehmens normiert. c) Die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sind nicht angegeben worden. IAS 32.86 (i.d.F. vom 29.12.2004) verlangt jedoch diese Angaben, damit ein Vergleich mit den entsprechenden Buchwerten in der Bilanz möglich ist. d) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von zwei in der Konzernbilanz ausgewiesenen Beteiligungen sind fehlerhaft dargestellt. Nach IAS 32.60 (b) (i.d.F. vom 29.12.2004) sind die angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten darzustellen. e) Es fehlen erforderliche Angaben zur Erläuterung der vorgenommen Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte. Es liegt ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d) (i) und (ii) vor, der eine Beschreibung dieser Angaben verlangt. f) Es fehlt der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste. Dies verstößt gegen IAS 12.81 (e). g) Der Betrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten latenten Steuern wurde nicht in der vorgesehenen Form aufgegliedert. Damit liegt ein Verstoß gegen IAS 12.81 (g) (ii) vor, der die Angabe dieses Betrages bezüglich jeder Art temporärer Unterschiede fordert.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Bettina Pöschl
Tel. +49(0)89-242065-69
E-Mail: bettina.poeschl@curanum.de
Branche: Gesundheitsdienste
ISIN: DE0005240709
WKN: 524070
Index: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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