BKK24, die Krankenkasse mit dem 24-Stunden-Service, informiert: Trotz weiterer Einschränkungen durch die Heilmittel-Verordnung: Die Patientenrechte werden gestärkt!
Obernkirchen (ots)
Für die 70 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab 1. Juli 2004 die neue Heilmittel-Verordnung, die zu weiteren Einschränkungen im Leistungskatalog und zu einer noch größeren Verunsicherung bei den Versicherten führt.
"In bestimmten Bereichen werden die Rechte der Patienten auch gestärkt", weiß BKK24-Vorstand Friedrich Schütte. Lässt sich zum Beispiel eine Erkrankung nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nicht abschließend behandeln, sind weitere Maßnahmen auch außerhalb des Regelfalls möglich.
Besonders wichtig für alle Versicherten ist in diesem Zusammenhang die künftige Verfahrensweise. Die Verordnungen sind zwar wie bisher vor einer weiteren Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen. Neu ist allerdings, dass die Kasse die bereits entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Patienten nicht zurückfordern kann. Da Verordnungen außerhalb des Regelfalles jedoch einer besonders kritischen Prüfung durch die Kasse unterliegen, können längere Bearbeitungszeiten entstehen. Selbst wenn es nach der Prüfung zur Ablehnung kommt, gelten die bisherigen Behandlungen aber als genehmigt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Patienten müssen keine Angst haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Friedrich Schütte: "Und trotz der vielen Einschränkungen im GKV-Leistungskatalog ist durch diese neue Regelung wenigstens eine zeitnahe und kontinuierliche Therapie möglich. Das entspricht letztendlich auch unserem Verständnis für das Kostenmanagement bei der BKK24."
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