Zahl des Monats August: 60 Millionen Euro
Berlin (ots)
Im Jahr 2012 betrug der Umsatz aller zu Gunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebenen Biosimilars 60 Millionen Euro.
- Zum Vergleich: Die Kostenrelevanz patentgeschützter Biopharmazeutika für die GKV betrug dagegen 3,54 Milliarden Euro.
- Der bevorstehende Patentablauf umsatzstarker Biopharmazeutika öffnet daher ein Fenster für Biosimilars und damit für Wettbewerb.
Die Entwicklung von Biosimilars, also Nachfolgeprodukte patentfrei werdender Biopharmazeutika ist ein sehr langwieriger, kostenintensiver und für die Biosimilarunternehmen risikoreicher Prozess.
Für die Entwicklung, die Zulassung und die Produktion von Biosimilars müssen Unternehmen je nach Komplexität des Wirkstoffes Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro schultern. Sie sind daher auf den Erfolg der Biosimilars zwingend angewiesen, um auch zukünftig die Entwicklungen biopharmazeutischer Arzneimittel stemmen zu können.
Die GKV profitiert von Biosimilars: Denn ohne Biosimilars gibt es keinen Wettbewerb, ohne Wettbewerb gibt es keine sinkenden Preise und ohne sinkende Preise gibt es keine nachhaltige Arzneimittelversorgung.
Im Unterschied zu den Zulassungsbehörden wie z. B. der EMA, die gerade die Weichen für biosimilare Antikörper stellt, ist unser Gesundheitssystem nicht angemessen auf Biosimilars vorbereitet. So haben GKV-Spitzenverband und KBV bei den Verhandlungen über die Rahmenvorgaben für Arzneimittel einerseits erneut die Chance vertan, aus eigener Kraft den Weg für Biosimilars frei zu machen. Andererseits versuchen manche Krankenkassen das Modell der Ausschreibungen, das im Generikamarkt bereits seine Systemfallen offen zutage treten lässt, auf Biosimilars zu übertragen.
Dabei ist unstrittig, dass der nachhaltige Zugang von Patienten zu modernen Biopharmazeutika, die ihnen neue, wichtige Behandlungsoptionen bringen, davon abhängt, dass nach Patentablauf möglichst rasch Biosimilars verfügbar sind. Biosimilars dürfen daher im Gesundheitssystem nicht auf Hemmnisse stoßen. Deshalb sollte gelten: Vorfahrt für Biosimilars!
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