Deutscher Jagdverband e.V. (DJV)
PM: Landesregierung stärkt den Gesundheitsschutz für Jägerinnen und Jäger
Landesregierung stärkt den Gesundheitsschutz für Jägerinnen und Jäger
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt den heute veröffentlichten Erlass zur Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd.
"Mit diesem Erlass hat die Landesregierung nach knapp einem Jahr Amtszeit alle im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele in Sachen Jagd umgesetzt" stellt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, fest.
"Der Gesundheitsschutz unserer Jägerinnen und Jäger liegt uns sehr am Herzen und mit der Verwendung von Schalldämpfern ist der Gehörschutz nun deutlich verbessert worden" so Heins. Bislang kamen in Schleswig-Holstein nur Personen, die beruflich die Jagd ausüben (bspw. Förster, Berufsjäger), in den Genuss ihr Gehör mittels Schalldämpfer schützen zu können.
Dazu der Jägerpräsident: "Wir begrüßen es sehr, dass Innenminister Grote nun endlich diese Zweiklassengesellschaft im Gesundheitsschutz beendet und die Forderungen des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein überwiegend umgesetzt hat. Damit steht unseren Jägerinnen und Jägern nun die Möglichkeit offen, Schalldämpfer erwerben und einsetzen zu dürfen."
Einziger Wermutstropfen sei allerdings, dass nicht allen sachlichen Argumenten gefolgt wurde und der Schalldämpfer ausschließlich für schalenwildtaugliche Langwaffen zugelassen werde. Gerade im Rahmen der Prädatorenbejagung auf Fuchs, Marderhund und Co. oder bei der Bejagung von Kaninchen bspw. auf Friedhöfen und Campingplätzen werden oft kleinere Kaliber verwendet. Auch für diese Fälle hätte sich die Landesjägerschaft den Einsatz von Schalldämpfern gewünscht. Dies wäre dann nicht nur ein Beitrag zum Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger gewesen, sondern gerade auch zur Reduzierung der Lärmbelastung für Dritte. Hier sei das Innenministerium gefordert, diesen Aspekt im Rahmen einer Evaluierung des Erlasses noch einmal intensiv zu betrachten und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.
Erläuterung: schalenwildtaugliche Kaliber = für Rehwild, Rotwild, Schwarzwild, Dam- und Sikawild
Mit freundlichen Grüßen, Dipl. Ing. Marcus Börner Geschäftsführer Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. Böhnhusener Weg 6 24220 Flintbek Tel.: 04347-9087-0 Fax: 04347-908720 www.LJV-SH.de