EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 106. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 22. März 2013, um 10:30 Uhr, im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2 Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2012, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 durch Anfügung eines neuen Absatzes (3) über die Festsetzung einer zusätzlichen Anteilsschwelle von 3% für die Meldepflicht gemäß § 91 BörseG 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a. zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß für die Dauer von dreißig Monaten ab 1. Oktober 2013 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes; b. für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung von eigenen Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu beschließen, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der Durchführung eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 1. März 2013 zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - Beschlussvorschläge Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 1. März 2013 außerdem im Internet unter www.andritz.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. März 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. März 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform - beispielsweise als PDF - dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. März 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. März 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. Per Post: ANDRITZ AG Investor Relations z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer Stattegger Straße 18 8045 Graz per Telefax: +43 (316) 6902 425 oder per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG). Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 12. März 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 AktG). Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 20. März 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post ANDRITZ AG Investor Relations z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer Stattegger Straße 18 8045 Graz Per Telefax: +43 (316) 6902 425 Per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 739.254 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 103.260.746. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr. Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich an die Weisungen des der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316) 6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen. Graz, im Februar 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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