EANS-News: ANDRITZ AG
VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung
erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 (BGBl II 2002/112)
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Graz (euro adhoc) - In der am 29. März 2011 abgehaltenen 104. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 1. April 2011 für den Zeitraum von dreißig Monaten zum Aktienrückerwerb bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien) ermächtigt, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck. Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft). Die entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht. Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft u.a. auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE und Mitglieder des Vorstands wurde am 12. Februar 2013 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt. Am 28. Februar 2013 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE wieder zu veräußern. Der Aufsichtsrat hat am selben Tag den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 zur Bedienung von Optionen der Mitglieder des Vorstandes wieder zu veräußern. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV). 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 29. März 2011 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30. März 2011 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 1. Mai 2013 bis 30. April 2015 4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung) 5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: bis zu 1.899.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 1,83% 6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis): EUR 23,18 7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2010 veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse. 8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine 9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm 2010 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft insgesamt 2.078.000 Optionen (unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) eingeräumt. Insgesamt nahmen 74 leitende Angestellte und 5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2010 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 12.000, 20.000 oder 40.000 (Anzahl ist abhängig von der Führungsebene) und Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 80.000 und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 100.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen. Arbeitnehmer und (weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2010 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind neben den 5 Vorstandsmitgliedern 71 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options Programm und halten insgesamt 1.899.000 Optionen. Jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben. Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.andritz.com veröffentlichen. Graz, im März 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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