EANS-Adhoc: ANDRITZ: Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands und des Aufsichtsrats von einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen
-------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf 16.10.2020 Graz - 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März 2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft andritz.com. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 5. November 2020 (= Ende Sperrfrist für Q1-Q3 2020 Ergebnisse) bis 1. Februar 2021 (= Beginn Sperrfrist für Gesamtjahr 2020); Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG. 4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 0,96%. 5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen. 6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März 2018, insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen. 7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Emittentin: keine. 8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten Aktienoptionsprogramms wurden rund 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt, aktuell nehmen noch 97 Führungskräfte teil und verfügen über insgesamt 909.000 Optionen. Davon entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 genehmigten Aktienoptionsprogramms wurden rund 125 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE insgesamt 948.500 Aktienoptionen zugeteilt. Davon entfallen insgesamt 187.500 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Seit Zuteilung der Optionen gab es weder bei der Zahl der teilnehmenden Führungskräfte noch bei der Gesamtzahl der zugeteilten Optionen Änderungen. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. 9. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: andritz.com. Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Finance Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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