Erste 1.000 Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen in Hessen vergeben
Frankfurt am Main (ots)
Von insgesamt 13 hessischen Hochschulen, die gegenwärtig Studienbeiträge nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz erheben, haben bislang drei die Daten von Antragstellern an die "Landestreuhandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale" (LTH - Bank für Infrastruktur) weiter gegeben. Es handelt sich dabei um die Universitäten Frankfurt, Kassel und Marburg. Zusammengefasst wurden daraufhin mehr als 1.000 Darlehensanträge bewilligt. Die genannten Hochschulen haben darüber hinaus noch eine beträchtliche Zahl weiterer Anträge angekündigt, die in den nächsten Tagen an die LTH - Bank für Infrastruktur übermittelt werden sollen.
Die LTH - Bank für Infrastruktur ist nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz beauftragt, den Studierenden in Hessen ein Darlehen zur Finanzierung der neu eingeführten Studienbeiträge zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Hochschule die Darlehensberechtigung nach den gesetzlichen Vorgaben festgestellt hat. Um den Abschluss eines Darlehensvertrages und die Auszahlung der je Semester fälligen Studienbeiträge an die Hochschule so weit wie möglich zu vereinfachen, hat die LTH - Bank für Infrastruktur in Zusammenarbeit mit den Hochschulverwaltungen und dem Hessischen Wissenschaftsministerium eine elektronische Schnittstelle eingerichtet.
Sobald die Darlehensanträge über die Hochschulen bei der LTH - Bank für Infrastruktur eingehen, erhalten die Antragsteller umgehend ein Vertragsangebot. Abgeschlossen wird einmalig ein Darlehensrahmen, der die individuell noch verbleibende Regelstudienzeit und weitere vier Semester zu Grunde legt. Nach dem Studium muss jedoch nur der Darlehensbetrag zurück gezahlt werden, der sich aus der Summe der tatsächlich finanzierten Studienbeiträge ergibt.
Die Konditionen sind für alle Darlehensnehmer in einem Semester gleich. Besonders interessant ist das Angebot für die Empfänger von BAföG-Leistungen, da für BAföG-geförderte Semester der ein LTH-Studiendarlehen in Anspruch nehmende Studierende keine Zinsen zahlen muss. Für die übrigen Darlehensnehmer beläuft sich der anfängliche effektive Jahreszins für ein Darlehen mit einer Auszahlungsphase von zehn Semestern aktuell auf 5,59 Prozent. Während des Studiums muss der Darlehensnehmer keine Zahlungen leisten. Die Rückzahlungspflicht beginnt in der Regel zwei Jahre nach erfolgreichem Studienabschluss, kann aber weiter aufgeschoben werden, wenn der Darlehensnehmer zu diesem Zeitpunkt bestimmte Mindesteinkommensgrenzen nicht erreicht.
Weitere Informationen zum Studiendarlehen der LTH - Bank für Infrastruktur sind im Internet erhältlich unter www.lth.de oder können per E-Mail an studiendarlehen@lth.de angefragt werden.
Pressekontakt:
Natalie Reibeling
OA - Öffentlichkeitsarbeit
LTH - Bank für Infrastruktur
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Tel.: 069 9132-5728
e-mail: Natalie.Reibeling@lth.de
Internet: www.lth.de
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