LTH Landestreuhandstelle Hessen soll in "Anstalt in der Anstalt" umgewandelt werden
Monetäre Landesförderung wird Europa-tauglich aufgestellt
Frankfurt (ots)
Die Gremien der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) haben am 30. November 2005 beschlossen, Gespräche mit der hessischen Landesregierung mit dem Ziel aufzunehmen, die LTH Landestreuhandstelle Hessen durch ein entsprechendes Gesetz in eine Anstalt in der Anstalt (AidA) umzuwandeln. Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet.
Bislang ist die LTH ein eigenständiger Geschäftsbereich. Als teilrechtsfähige Anstalt würde sie neben dem veränderten rechtlichen Status eine größere wirtschaftliche Selbstständigkeit erhalten. Nach der bereits im Juli dieses Jahres erfolgten Umwandlung der Investitionsbank Hessen (IBH) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts würde bei einer Verständigung über diesen Vorschlag die monetäre Landesförderung zukunftsorientiert und Europa-tauglich aufgestellt sowie der Föderalismus durch starke landesnahe Einrichtungen gestärkt.
Die "Brüsseler Verständigung II" aus dem Jahr 2001 bildet die Basis für die Neuordnung. Demnach können rechtlich selbstständige Förderinstitute weiter Gewährträgerhaftung und Anstaltslast in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Förderinstitute ausschließlich die in der Verständigung genannten Aufgaben wahrnehmen, zum Beispiel öffentliche Förderaufgaben oder die Finanzierung von Gebietskörperschaften. Das gilt auch für unselbstständige Förderinstitute, sofern diese organisatorisch, betriebswirtschaftlich und personell vom Wettbewerbsgeschäft der jeweiligen Landesbank abgegrenzt sind. Die LTH erfüllt dieses Transparenzgebot, da sie über einen eigenen testierten Jahresabschluss verfügt. Wird das unselbstständige Förderinstitut als Anstalt in der Anstalt errichtet, darf es die Gewährträgerhaftung des Landes in Anspruch nehmen.
Die Gestaltungsform der Anstalt in der Anstalt wurde bereits in zwei anderen Bundesländern verwirklicht und von der EU sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.
Die LTH kann durch die Gewährträgerhaftung nachhaltig Refinanzierungsvorteile generieren, die dem Fördergeschäft zugute kommen. Künftig könnte so die Refinanzierung der LTH im Interbanken- und am Kapitalmarkt erfolgen - unmittelbar und mit eigenem Rating, das auf das Land Hessen abstellt. Dadurch eröffnen sich neue Aktions- bzw. Geschäftsfelder für die LTH, beispielsweise im Bereich Schulen, Krankenhäuser, Straßenbau und Abwasser. Zudem bietet sich die Möglichkeit, das Fördervolumen des Landes Hessen über die LTH trotz Finanzknappheit im Haushalt auszuweiten: Das kann zum Beispiel durch Übernahme von Bürgschaften auf von der LTH refinanzierte Fördermittel geschehen oder durch geeignete Kombination von Finanzmitteln im Rahmen von Public Private Partnerships.
Die LTH betreut seit 1949 die Wohnungs- und landwirtschaftlichen Förderprogramme des Landes Hessen. Sie ist ein rechtlich unselbstständiger Geschäftsbereich der Helaba, in dem zur Zeit rund 150 Mitarbeiter beschäftigt sind. Das Geschäftsvolumen der LTH betrug Ende 2004 6,3 Milliarden Euro, das Neugeschäftsvolumen belief sich in 2004 auf 290 Millionen Euro. Bei allen Förder- und Verwaltungsaktivitäten ist die LTH zu strenger Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Sämtliche bei ihr verwalteten Vermögensmassen werden gesondert vom Vermögen der Bank in eigenen Buchungskreisen geführt. Seit dem Jahr 2000 besteht eine enge Kooperation mit der Investitionsbank Hessen AG (IBH) einschließlich einer Logo-Partnerschaft. Zudem besteht eine in 2002 erweiterte Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der Datenverarbeitung mit Förderinstituten aus sechs weiteren Bundesländern. Die Geschäftsleitung der LTH besteht aus zwei Geschäftsführern, Dr. Herbert Hirschler und Dr. Matthias Kollatz-Ahnen.
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