Der Tipp zur Baufinanzierung
Für Ihre Ratgeberseite! Von: PSD-Banken
Stichwort "Arbeitnehmer-Sparzulage"
Bausparen mit dem eigenen Chef
Bonn (ots)
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer oder Auszubildende pro Jahr bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts auf einen Bausparvertrag als "Vermögenswirksame Leistung" einzahlen lassen. Voraussetzung: Die Überweisung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber. Auf diese Summe zahlt der Staat 9 Prozent Prämie, die so genannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung für die Prämie: Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Bausparers beträgt nicht mehr als 17.900 Euro (Alleinstehender) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten). Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest und zahlt sie nach einer siebenjährigen Bindungsfrist aus. Das heißt: Das Guthaben muss inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Ausnahme: Der Bausparer kann eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Geldes nachweisen, er ist mindestens ein Jahr arbeitslos oder er stirbt vor Ende der Frist. Tipp: Anrecht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat auch ein Auszubildender.
Verantwortlich: Rolf Bauer (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) Quelle: PSD-Banken (www.psd-bank.de)
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