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KiK Textilien und Non-Food GmbH

Ali Enterprises-Klage abgewiesen
Landgericht Dortmund stellt Verjährung fest

Ali Enterprises-Klage abgewiesen Landgericht Dortmund stellt Verjährung fest / Unternehmen brauchen Rechtssicherheit

Bönen/Dortmund, 10.01.2019 - Das Landgericht Dortmund hat in seinem heutigen Verkündungstermin die 2015 eingereichte Klage gegen den Textildiscounter KiK auf Zahlung von je 30.000 Euro an drei Hinterbliebene und ein Opfer des Fabrikbrandes in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises mit der Begründung abgewiesen, dass Verjährung eingetreten ist. Das Gericht folgt damit der Meinung des britischen Sachverständigen und Rechtsprofessors Ken Oliphant, der in seinem Gutachten im Auftrag des Landgerichts Dortmund zu der Schlussfolgerung kam, dass die Verjährung "zwingend und von Amts wegen" spätestens zwei Jahre nach dem Unglück eingetreten ist.

Hierzu erklärt Ansgar Lohmann, Bereichsleiter Corporate Social Responsibility bei KiK:

"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir lehnen die Zahlung von Schmerzensgeld ab, weil wir keine Schuld am Brand in der Fabrik haben. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Menschen im Stich lassen. Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen haben wir die Betroffenen des Fabrikbrandes finanziell unterstützt und in den vergangenen Jahren 6,15 Millionen US-Dollar an Hilfezahlungen geleistet. Dass die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer durch diesen Prozessausgang unbeantwortet bleibt, empfinden wir als unbefriedigend. Doch hierfür war die Ali Enterprises-Klage aufgrund der Brandstiftung ohnehin nicht geeignet. Wir sind überzeugt, dass wir den Fall auch gewonnen hätten, wenn in der Hauptsache verhandelt worden wäre. KiK hat seine Sorgfaltspflichten zu jeder Zeit vollständig wahrgenommen. Mehrere Audit-Berichte, zuletzt drei Wochen vor dem Brand, haben keine Mängel beim Brandschutz dokumentiert. Die Klage zeigt aber: Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Es kann nicht sein, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen Unternehmen auf Basis von ausländischem Recht in Deutschland verklagt werden können und damit abhängig sind von unterschiedlichen Auslegungen der bisher freiwilligen Empfehlungen. Daher plädieren wir für eine klare gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene."

Zum Hintergrund:

Am 11. September 2012 starben 258 Menschen durch den Brand in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises, 50 wurden verletzt. Unmittelbar nach dem Unglück hat KiK eine Soforthilfe in Höhe von 1 Million US-Dollar geleistet. Diese freiwillige Zahlung sollte die erste Not der Menschen lindern und zur Bezahlung von Behandlungs- und Bestattungskosten eingesetzt werden. Bereits 2012 hat KiK seine Bereitschaft erklärt, auf freiwilliger Basis weitere finanzielle Hilfen an die Betroffenen zu leisten. Diese Bereitschaft war Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung von KiK als Hauptauftraggeber der Fabrik. Sie war insbesondere kein Schuldanerkenntnis, da KiK weder den Ausbruch des Feuers noch seine Folgen verursacht hat.

In einem 2015 vorgelegten Untersuchungsbericht kamen die pakistanischen Behörden zu dem eindeutigen Urteil, dass das Feuer durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst wurde. Durch die Verwendung von Brandbeschleunigern, die an unterschiedlichen Stellen in der Fabrik gelegt wurden, waren teilweise Notausgänge und Fluchtwege nicht nutzbar. Das Anti-Terrorismus-Gericht in Pakistan hat daraufhin Anklage gegen neun mutmaßliche Attentäter erhoben, denen vorgeworfen wird, das Feuer aufgrund nicht geleisteter Schutzgeldzahlungen des Fabrikbesitzers gelegt zu haben.

KiK hat seine unternehmerische Sorgfaltspflicht für Ali Enterprises zu jeder Zeit wahrgenommen. Auditberichte durch unabhängige Dritte haben zu keinem Zeitpunkt gravierende Mängel beim Brandschutz dokumentiert. Der Fabrikbesitzer hat auf eigene Veranlassung das Zertifikat SA8000 beantragt und noch drei Wochen vor dem Brand erhalten. Dieses Zertifikat galt zum damaligen Zeitpunkt als führend gerade auch im Bereich Brandschutz und wurde von Vertretern der Zivilgesellschaft als Standard empfohlen.

Zur Ermittlung der Höhe für die zusätzlichen freiwilligen finanziellen Hilfen hat KiK selbst ein Verfahren auf Basis der Konvention C121 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vorgeschlagen. Darin ist das Vorgehen bei Arbeitsunfällen geregelt. Ziel war es, den finanziellen Bedarf von jedem Betroffenen individuell zu ermitteln, so dass in der Folge monatliche Rentenzahlungen geleistet werden können. Dieser Ansatz wurde von den Vertretern der Betroffenen zunächst abgelehnt. KiK hat daraufhin die Bundesregierung um Vermittlung gebeten. Im Mai 2016 konnten schließlich die Gespräche bei der ILO in Genf beginnen. Sie endeten im September 2016 mit der Zahlung von weiteren 5,15 Millionen US-Dollar durch KiK. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde von allen Beteiligten, u.a. den Gewerkschaften, vertreten durch IndustriAll und den Vertretern der Zivilgesellschaft, u.a. die Kampagne für Saubere Kleidung, gelobt.

Die im März 2015 beim Landgericht Dortmund eingereichte Klage auf Schmerzensgeld war abseits von geführten Gesprächen erhoben worden. KiK hat die Zahlung von Schmerzensgeld von Anfang an abgelehnt, da diese das Verursacherprinzip voraussetzt. KiK hat den Brand aber nicht verursacht. Der Brand war ein tragisches Ereignis und KiK hat den Hinterbliebenen und Verletzten mehrfach sein tiefes Mitgefühl ausgedrückt. Seit Februar 2018 erhalten die Betroffenen monatliche Rentenzahlungen aus dem von KiK bereit gestellten Geld.

Für die Motivation hinter der Klage - eine Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer zu erreichen, die es nach derzeitigem deutschen Recht nicht gibt - war der Fall Ali Enterprises von Anfang an wegen der Besonderheit der Brandstiftung nicht geeignet. Zudem hat KiK zu keinem Zeitpunkt seine unternehmerischen Sorgfaltspflichten als Auftraggeber verletzt.

Über KiK Textilien und Non-Food GmbH:
KiK steht für "Kunde ist König", das Leitmotiv des textilen Grundversorgers seit
der Unternehmensgründung im Jahr 1994. Die KiK Textilien und Non-Food GmbH
bietet Damen-, Herren-, Kinder- und Baby-Bekleidung in guter Qualität zum
vergleichbar günstigsten Preis an. Das Sortiment umfasst neben Bekleidung auch
Geschenkartikel, Spielwaren, Beauty-Produkte, Accessoires und Heimtextilien. Mit
mehr als 26.000 Mitarbeitern und 3.647 Filialen in Deutschland, Österreich,
Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Polen, den Niederlanden,
Italien und Rumänien erwirtschaftet das Unternehmen einen Netto-Jahresumsatz von
2 Mrd. Euro. Im deutschen Textilhandel rangiert KiK unter den Top Ten und bietet
seit 2013 seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der Onlinebestellung unter
www.kik.de.

Internet:         www.kik.de www.facebook.com/kik.de     
www.kik-blog.de

Für weitere Informationen:
Unternehmenskommunikation
KiK Textilien und Non-Food GmbH
Tel.: 023 83/95 41 16
E-Mail:  presse@kik.de
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