Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Ärztekammerwahl 2007/2008 in Bayern
München (ots)
Vom 26. November bis 7. Dezember 2007 werden die Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gewählt. Wahlberechtigt sind alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Voraussichtlich wird die neu zusammengesetzte Vertreterversammlung, die aus 180 Ärztinnen und Ärzten besteht, am 16. Februar 2008 im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung den Präsidenten wählen. Weiter werden seine beiden Stellvertreter, sechs Vorstandsmitglieder, die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten zum Deutschen Ärztetag sowie die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse bestimmt werden. Eine Amtsperiode des "Bayerischen Ärzteparlamentes" beläuft sich auf fünf Jahre. In den 63 Stimmkreisen Bayerns werden insgesamt 175 Delegierte gewählt. Die medizinischen Fakultäten der bayerischen Universitäten entsenden fünf Delegierte. Zum Landeswahlleiter wurde Peter Kalb, Rechtsreferent der BLÄK, ernannt.
"In Bayern wird eindeutig eine Persönlichkeitswahl praktiziert", so Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der BLÄK. Die Wahlen zur BLÄK sind föderalistisch organisiert: Insgesamt gibt es acht ärztliche Bezirksverbände (die sieben bayerischen Bezirke plus München Stadt). Sie bilden je einen Wahlbezirk. Innerhalb der Wahlbezirke repräsentiert jeder ärztliche Kreisverband einen eigenen Stimmkreis. Entsprechend seiner jeweiligen Größe bestimmt sich die Anzahl der im Stimmkreis zu wählenden Delegierten und Ersatzleute. Das kommunale Wahlrecht in Bayern dient als Richtlinie für die Wahlordnung. Nach dieser Wahlordnung können die Wahlberechtigten auch häufeln und panaschieren. Das heißt, sie können einen Wahlvorschlag unverändert ankreuzen oder aber ihre Stimmenzahl splitten, indem sie einzelne Kandidaten ankreuzen. Hierbei können für einen Kandidaten bis zu drei Stimmen vergeben werden. Außerdem kann man auch einzelne Kandidaten streichen. Mit dieser Regelung wird die Persönlichkeitswahl verstärkt.
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