Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Geschädigten Patienten unbürokratisch helfen!
München (ots)
Bayerns Patientenbeauftragter Hermann Imhof (CSU) macht sich - in einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Oktober - für einen Härtefallfonds stark, der Patienten nach einem Behandlungsfehler finanziell helfen soll. "Eine gute Idee", meint auch Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), "hat doch die BLÄK bereits seit Jahren die Einrichtung eines solchen Fonds wiederholt und nachdrücklich vertreten". Bereits der 71. Bayerische Ärztetag forderte den Gesetzgeber auf, mit dem damals geplanten und schließlich 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRechteG - Patientenrechtegesetz) einen Härtefallfonds zu verankern. Durch das PatRechteG wurde unter anderem das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert.
Der Fonds sollte für Patienten mit einem erlittenen Schaden eintreten, "wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gibt", oder "wenn eine seltene oder bislang unbekannte Komplikation auftritt, die die betroffene Person erheblich schädigt", oder "die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs unzumutbar lange dauern würde" und eine finanzielle Hilfe aus sozialen oder anderen Gründen geboten erscheint. Ein Härtefallfonds wird von nahezu allen Patientenorganisationen, vom Bundesrat, von vielen Gesundheitsministerien, Parteien - seit 30. Juli 2015 auch von der CSU - und allen Sozialverbänden gefordert. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich seinerzeit für einen Härtefallfonds ausgesprochen.
"Grundsätzlich sind ärztliche Behandlungsfehler bei der Vielzahl der Tag täglich stattfindenden Eingriffe selten, ganz ausschließen kann man sie jedoch nie", sagte Rechl weiter. Deshalb richte die BLÄK seit vielen Jahren besonderes Augenmerk auf Risk- und Qualitätsmanagement und praxisrelevante Fortbildungen. Dazu zähle auch das "Critical Incident Reporting-System" (CIRS), ein System, in das Ärzte "Beinahe-Fehler" und sicherheitsrelevante Ereignisse melden, was dem überregionalen, interprofessionellen und interdisziplinären Lernen dient. "Jeder echte Behandlungsfehler macht uns Ärztinnen und Ärzte betroffen, ist doch das Heilen und Betreuen das oberste Ziel ärztlichen Handelns", so Rechl.
Darüber hinaus existiert seit über 40 Jahren die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK, die eine unabhängige Einrichtung darstellt, die von Patienten, Ärzten oder der Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann. Ziel der Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern. "Die Behandlungsfehlerquote, also das Verhältnis von festgestellten Behandlungsfehlern zu allen abgeschlossenen Verfahren, lag im vergangenen Berichtsjahr bei 31 Prozent und damit auf dem Niveau der Vorjahre", berichtet Rechl. Damit entspreche die Behandlungsfehlerquote auch dem Ergebnis der bundesweiten Auswertung der von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen an die Bundesärztekammer gemeldeten, jahresbezogenen Daten.
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