Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Ärztlicher Nachwuchs und medizinethische Themen
München (ots)
Bei der Auftaktveranstaltung des 75. Bayerischen Ärztetages vom 21. bis 23. Oktober in Schweinfurt dreht sich alles um die sogenannte "Generation Y". Die Keynote mit dem Titel "So tickt die junge Generation" wird von Professor Dr. Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance, Berlin, gehalten. Da ist es nur konsequent, dass Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), sich auch dem Zukunftsthema "Masterplan Medizinstudium 2020" zuwendet: "Wir müssen weiter daran arbeiten, die Attraktivität des Arztberufes zu erhöhen, um junge Menschen für den Arztberuf und die Patientenversorgung zu begeistern", so Kaplan vor der Delegiertenversammlung. Daran müsse auch der Politik gelegen sein, kämpfe man doch gemeinsam seit Jahren gegen den sich abzeichnenden ärztlichen Nachwuchsmangel an, mit (noch) "überschaubarem Erfolg".
Zwar erhöht sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Bayern jedes Jahr etwas (2016 von 79.115 auf 81.017, + 2,4 Prozent), doch steigt der medizinische Versorgungsbedarf sehr viel rasanter. Um vor allem im hausärztlichen Bereich für mehr Nachwuchs zu sorgen, will die Regierung mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" die Hebel umlegen. Der Plan soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung auch in der Zukunft flächendeckend zu sichern mit folgenden Schwerpunkten: Zugang zum Studium, zielgerichtetere Auswahl der Studierenden; mehr Praxisnähe im Studium sowie Stärkung der Allgemeinmedizin. "Die demographische Entwicklung und sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen, z. B. im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Wunsch nach Teamarbeit, flache Hierarchien und Flexibilität, die unsere 'Generation Y' auch erwartet, zeigen schon heute, dass ein Umdenken nötig ist und dass wir unser Arztbild aktualisieren müssen unter Berücksichtigung versorgungsrelevanter Aspekte und unter Einbeziehung der neuen Informations- und Kommunikationsmedien", sagt Bayerns Ärztechef. Diskutiert werde derzeit die Einführung der Quartalisierung des Praktischen Jahres (PJ) mit einem Pflichtquartal in der ambulanten Medizin, was Kaplan für durchaus sinnvoll erachtet. Heftig diskutiert werde hingegen die Pflichtprüfung Allgemeinmedizin im M3-Staatsexamen und auf große Ablehnung stoße die Einführung einer Landarztquote. Kaplan: "Auch hier sehen wir bereits, wie der ärztliche Nachwuchs 'tickt'."
Pränataldiagnostik, Patientenverfügung und gruppennützige Forschung
Neben dem "Nachwuchs-Thema" liegen Kaplan v. a. auch die aktuellen medizinethischen Themen am Herzen. Gerade die Debatte um "Pränatale Bluttests" gelte es aufmerksam zu verfolgen. Mitte August gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass er die nichtinvasive Pränataliagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei Risikoschwangerschaften einer Methodenbewertung unterziehen werde. Mit dem Bewertungsverfahren soll in den nächsten drei Jahren geprüft werden, ob und wie im Vergleich zu den bisher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringenden invasiven Untersuchungen - wie die der invasiven Plazentapunktion (Chorionzottenbiopsie) und der Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) - ein nichtinvasiver molekulargenetischer Test eingesetzt werden könne. Kaplan fordert angesichts des "sehr sensiblen" Themas eine breite gesellschaftliche Debatte, da "fundamentale ethische Fragestellungen" berührt werden. Kaplan stellte zudem klar, dass der G-BA die Methodenbewertung im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen durchführen müsse und fordert den Gesetzgeber auf, parallel im Parlament über die ethischen Fragen und Regularien zu beraten. "Die Diskussion im G-BA kann keine gesellschaftliche Debatte ersetzen. Diese muss auf breiter Basis geführt werden", betonte der BLÄK-Präsident.
Mit dem Thema "Patientenverfügung" wendet sich Kaplan einem weiteren ethischen Thema zu und ist der Meinung, dass das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Patientenverfügungen fokussiert: Wer von seinen Angehörigen erwartet, dass sie für die Respektierung des eigenen Willens sorgen, muss möglichst konkret umschreiben, was sie oder er will und was nicht - zum Beispiel keine künstliche Beatmung und keine Ernährung". Dasselbe soll auch für die Krankheiten oder Behandlungssituationen gelten, in denen diese Maßnahmen nicht gewünscht sind, etwa der Ausfall vitaler Körperfunktionen dauerhaft - nicht akut - und ohne Aussicht auf eine Besserung oder schwerer Dauerschäden des Gehirns. Wer sich das nicht alleine zutraue, der sollte den Rat des Hausarztes einholen. "Keine lebensverlängernde Maßnahmen" - das sei zu wenig konkret. Ebenso die Debatte um die gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen, wie zum Beispiel an Demenzkranken, sprach Bayerns Ärztepräsident an.
"Wir brauchen Zeit und ein geordnetes parlamentarisches Verfahren zum Entwurf eines 'Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften', denn bei nichteinwilligungsfähigen Menschen handelt es sich um eine besonders schutzbedürftige Gruppe." Das Gesetz sieht vor, Arzneimittelversuche an nichteinwilligungsfähigen Patienten in engen Grenzen zu erlauben. Kaplan spricht sich hier für eine Beibehaltung der jetzigen Lösung oder für eine "Probandenverfügung" - parallel zur Patientenverfügung - nach ärztlicher Aufklärung aus.
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