Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Digitalisierung, Organspende, Patientensicherheit und Gutachterstelle
München (ots)
Digitalisierung und Telemedizin
"Die zunehmende Digitalisierung ist nicht aufzuhalten, und das ist auch gut so", sagte Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Vorfeld des 76. Bayerischen Ärztetages in Rosenheim. Auch die Politischen Parteien schrieben dem Thema in ihren Wahlprogrammen einen großen Stellenwert zu. "Wir dürfen uns diesem Thema nicht verschließen", mahnte der BLÄK-Vize. So habe sich auch der vergangene 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg dafür ausgesprochen, telemedizinische Verfahren zu fördern und zu einer besseren Vernetzung der Ärzteschaft beizutragen. Gerade bei einem sich immer deutlicher abzeichnenden Ärztemangel insbesondere außerhalb der Ballungsräume sollen telemedizinische Verfahren zum Einsatz kommen. Dies erleichtere vor allem im ländlichen Raum sowie bei immobilen und chronisch kranken Patientinnen und Patienten den Zugang zur medizinischen Versorgung. "Wichtig ist, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten auch bei telemedizinischen Anwendungen Beachtung findet", betonte Rechl. Telemedizinische Verfahren müssten patienten- und arztgerecht angewendet werden. Hierzu sei es zwingend erforderlich, auch die Haftungssituation in der Anwendung telemedizinischer Verfahren rechtlich zu klären. Das erfordere klare Vorgaben zum Thema Datenschutz und -weitergabe. "Gleichzeitig brauchen wir Finanzierungs- und Fördermodelle für Innovationen im Bereich E-Health, die eine sicherere Kommunikation ermöglichen. Über eine etwaige Änderung des § 7 Abs. 4 der Berufsordnung (BO), in dem die Anwendung von telemedizinischen Verfahren via Fernbehandlung geregelt ist, werde auf dem kommenden Bayerische Ärztetag diskutiert werden.
Zahlen zur Organspende weiter rückläufig
Die Digitalisierung sei klar im Aufwind. Einen Abwärtstrend hingegen gebe es bei der Organspende zu verzeichnen. Bundesweit sinke die Bereitschaft zur Organspende. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten im ersten Halbjahr 2017 bundesweit 412 Menschen ihre Organe - neun weniger als im Vorjahreszeitraum und so wenige wie nie zuvor (ohne Lebendspender). Im Vergleichszeitraum 2011 waren es noch 575 Spender. Auch die Zahl der gespendeten Organe ging weiter zurück. Sie fiel von 1.397 im ersten Halbjahr 2016 auf 1.331 im ersten Halbjahr 2017. "Der seit Jahren anhaltende Negativtrend setzt sich damit weiter fort", gibt Rechl zu Bedenken. "Im ersten Halbjahr 2015 kamen wir noch auf bundesweit 1.557 gespendete Organe". Im selben Jahr habe es auch in Bayern einen leichten Anstieg an Organspenden gegeben, aktuell stagnierten die Zahlen jedoch. Insgesamt sei die Anzahl der Transplantationen, einschließlich Transplantationen nach Lebendspenden, seit Jahren rückläufig. Während im Jahr 2010 noch 763 Transplantationen erfolgten, waren es im Jahr 2015 nur noch 545, laut Eurotransplant. Auch die Zahlen der postmortalen Organspenden gehen seit fünf Jahren kontinuierlich zurück. Während es im Jahr 2010 noch 192 Organspenden gab, sank die Anzahl der gespendeten Organe im Jahr 2015 auf 139. "Wir müssen dafür sorgen, dass die Bereitschaft zur Organspende wieder größer wird", betonte Rechl. Für zunehmende Transparenz sollten die Tätigkeitsberichte der Transplantationszentren sorgen, die eine Übersicht über alle Transplantationen in den vergangenen acht Jahren geben. "Noch immer warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan", gibt Rechl zu bedenken. Für Patienten und deren Angehörige sei die Situation nach wie vor sehr belastend.
Patientensicherheit
Im Zeitalter der Digitalisierung und einer komplexer werdenden Gesellschaft unterstrich der BLÄK-Vize auch die Bedeutung der Patientensicherheit. Mit dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz seien transparente Regelungen geschaffen worden, die Patientinnen und Patienten sowie Ärzten die nötige Rechtssicherheit geben. Im Mittelpunkt des Gesetzes stünden die Normierung des Behandlungsvertrags, die Informations- bzw. Aufklärungspflichten und die Regelungen zur Dokumentation der Behandlung sowie zum Einsichtsrecht des Patienten in Krankenunter-lagen. National wie international werde alljährlich auf die Bedeutung der Patientensicherheit hingewiesen. So habe es sich der diesjährige Tag der Patientensicherheit am 17. September 2017 zur Aufgabe gemacht, die Bedeutung von Kommunikation im Gesundheitswesen hervorzuheben. "Fehlende oder mangelhafte Kommunikation im Gesundheitswesen können zu Behandlungsfehlern führen und beinträchtigen die Patientensicherheit", sagte Rechl. Ziel des diesjährigen Aktionstages sei gewesen, die Gesellschaft für eine gute Kommunikation zu sensibilisieren. Ein gelungenes Patienten-Arzt-Gespräch könne die Behandlung fördern. "Wichtig ist uns, eine Fehlervermeidungskultur zu etablieren", sagte Rechl. Dazu beitragen solle auch das Critical Incident Reporting-System (CIRS), das beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) angesiedelt sei und das die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) aktiv mitgestalte. "Es ist anonym und sicher und ermöglicht gegenseitiges Lernen aus Fehlern und kritischen Ereignissen", betonte Rechl die Bedeutung von CIRS. Mit dem Ziel, Behandlungsfehler zu minimieren, werden Umstände erfasst und analysiert, die institutionellen, organisatorischen und menschlichen Rahmenbedingungen erforscht und neue Wege, wie Institutionen mit Patientensicherheit und medizinischen Fehlern umgehen, geplant, implementiert und weiterentwickelt.
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
"Die Behandlungsfehlerquote, also das Verhältnis von festgestellten Behandlungsfehlern zu allen abgeschlossenen Verfahren, lag im vergangenen Berichtsjahr bei 25 Prozent", berichtete Rechl aus der Gutachterstelle. Damit sei die Behandlungsfehlerquote im Vergleich zum Vorjahr (26 Prozent) und zum Jahr 2014/2015 (31 Prozent) auf sinkendem Niveau.
Gleichzeitig liege die Behandlungsfehlerquote in Bayern nahe bei dem Ergebnis der bundesweiten Auswertung der von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen an die Bundesärztekammer gemeldeten, jahresbezogenen Daten. Die bundesweite Quote für das Jahr 2016 lag bei 24,2 Prozent. Seit über 40 Jahren sichere die BLÄK mit ihrer Gutachterstelle, dass Patientinnen und Patienten bei einem vermuteten Schadensfall nicht allein gelassen werden.
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