Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Frühjahrsvollversammlung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ist besorgt um Patientenversorgung
München/Nürnberg (ots)
Auf dem 63. Bayerischen Ärztetag, der am 28. April 2007 in Nürnberg stattfand, diskutierten die 180 Delegierten die Auswirkungen Gesundheitsreform, die zum 1. April in Kraft getreten war. Präsident Dr. H. Hellmut Koch gab zu bedenken, dass es bereits ein "Nachbesserungsgesetz" zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gebe, um die Fehler im Gesetz wieder "auszumerzen". Der Bayerische Ärztetag forderte die Bayerische Staatsregierung und die Koalitionsparteien auf Bundesebene auf, die konkreten Auswirkungen des GKV-WSG vor dem "Scharfschalten" von Gesundheitsfonds und dem so genannten "Morbi-RSA", dem komplizierten Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen", nochmals zu überprüfen. Die bisher bekannt gewordenen Modellrechnungen über die Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die einzelnen "Leistungserbringer" und Regionen bereiteten den Ärzten große Sorgen; die Patientenversorgung unter den Vorgaben des GKV-WSG seien auf dem bisherigen Niveau nicht haltbar.
Immer deutlicher zeigten sich Probleme der "wohnortnahen ärztlichen Versorgung". Dies gelte sowohl für Hausärzte als auch für Fachärzte. Zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Bayern sei es wichtig, neue Versorgungsformen, wie Filialpraxen, fachübergreifende Gemeinschaftspraxen, Kooperations- und Organisationsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren zu ermöglichen. Daher stimmten die Delegierten auch einem Leitantrag des Vorstandes zu, der die Möglichkeit eröffnet, künftig fachfremde Fachärzte in einer Praxis anstellen zu können. "In Fällen, in denen der Behandlungsauftrag des Patienten nur von Ärzten verschiedener Fachgebiete gemeinschaftlich durchgeführt werden kann, darf ein Facharzt als Praxisinhaber die für ihn fachgebietsfremde ärztliche Leistung auch durch einen anderen Facharzt des anderen Fachgebietes erbringen", heißt es in dem Beschluss entsprechend der Muster-Berufsordnung. Die Frühjahrsvollversammlung beschloss ferner, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) - wie die Hilfsorganisationen - im neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetz eine Vorrang-Stellung als Durchführende des Notarztdienstes erhalten soll. Damit könnte eine landesweit einheitliche Organisation und Vergütung sowie eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung von Notfallpatienten sichergestellt werden.
Der Bayerische Ärztetag ist die Delegiertenversammlung der BLÄK. Die 180 Delegierten tagen in der Regel zwei Mal im Jahr.
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