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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug: Zu den jüngsten Ermittlungen gegen Journalisten:

Frankfurt/Oder (ots)

Schon mit dem Urteil zum Fall "Cicero" hat
das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Veröffentlichung 
eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreicht, um
den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen. Davon 
müsste eigentlich auch der Jurist Kauder Kenntnis haben. Andererseits
beklagte schon Trauerspiel-Autor Schiller, dass manchmal bewusst die 
Schelte und die Strafe auf den Falschen zielen: "Auf den Sack schlägt
man, den Esel meint man."

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