Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug: Zu den jüngsten Ermittlungen gegen Journalisten:
Frankfurt/Oder (ots)
Schon mit dem Urteil zum Fall "Cicero" hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreicht, um den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen. Davon müsste eigentlich auch der Jurist Kauder Kenntnis haben. Andererseits beklagte schon Trauerspiel-Autor Schiller, dass manchmal bewusst die Schelte und die Strafe auf den Falschen zielen: "Auf den Sack schlägt man, den Esel meint man."
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