Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale:
Frankfurt/Oder (ots)
Der Argumenten aus München kann sich auch das Verfassungsgericht nicht verschließen: dass die Kosten für den Arbeitsweg eben nicht privat sind, sondern mit der Arbeit zusammenhängen und deshalb abzugsfähig sein müssen. Und dass deshalb die ersten 20 Kilometer nicht willkürlich wegfallen dürfen, um den Etat zu sanieren. Das Verfassungsgericht sollte auch gleich Stellung nehmen zu den in der Koalition diskutierten Senkungen für alle, falls die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gelten muss. Den Tricksern in Berlin, in ihren Dienstkarossen von der Wirklichkeit des teuren Autofahrens für den Bürger längst entrückt, muss auf Dauer die rote Karte gezeigt werden.
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