Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung sendet Ihnen einen Auszug aus einem Interview mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar.
Frankfurt/Oder (ots)
"Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, glaubt, dass eine Rechtsklarheit, die ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz bringen würde, auch im Interesse der Arbeitgeber liegen würde. An den negativen Beispielen der letzten Zeit zeige sich doch, dass es für das Image der jeweils betroffenen Unternehmen alles andere als vorteilhaft ist, wenn Diskussionen über Datenschutzverstöße öffentlich geführt werden. "Man sollte jetzt nicht so tun, als würde sich der Arbeitnehmerdatenschutz auf die Korruptionsbekämpfung reduzieren lassen", sagte Schaar der Märkischen Oderzeitung (Montag). Es müsse geklärt werden, für welche Zwecke dürfen welche Arbeitnehmerdaten verarbeitet werden und wie weit darf das Verhalten und die Leistung von Arbeitnehmern überwacht werden? Darf es überhaupt eine heimliche Überwachung geben oder muss die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten generell transparent geschehen? Das sind doch die Kernfragen. Es stellt sich doch eher die Frage nach dem ,wie' und nach der Verhältnismäßigkeit und nicht um das ,ob' der Korruptionsbekämpfung." +++
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