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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes zum Alkoholverbot in Freiburg:

Frankfurt/Oder (ots)

Nach dem Urteil wissen aber auch alle, dass
der Weg des Verbots rechtlich nicht geht. Bis gesetzliche Grundlagen 
da sind, können auch mit herkömmlichen Polizeimitteln wie 
Platzverweisen öffentliche Besäufnisse untersagt werden. Die Polizei 
muss daher in solchen Fällen nicht nur mehr hingucken, sondern auch 
etwas tun. Selbst bei kleinen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist 
sie ja oft nicht zimperlich.

Pressekontakt:

Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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