Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu den Rundfunkgebühren für Datschenbesitzer: Eine Korrektur ist nötig
Frankfurt/Oder (ots)
An sich ist die geplante Neuausrichtung der GEZ-Gebühr aus Sicht der Kleingärtner zu begrüßen. Wer heute in seinem Wochenendhaus fernsieht, muss zahlen. Die aktuelle Regelung verlangt die Gebühr pro Gerät und nicht pro Haushalt. Ab 2013 aber wird pro Haushalt gezahlt. Weil die Datsche nicht als Haushalt gilt, fällt auch keine Gebühr an - allerdings nur dann nicht, wenn das Wochenendhaus nicht größer als 24 Quadratmeter ist. Die Maximalgröße von Lauben in Westdeutschland beträgt nur 24 Quadratmeter. In der DDR aber durften Datschen bis zu 30 Quadratmeter groß gebaut werden. Trotz Übergröße haben die ostdeutschen Kleingärten nach Bundesrecht Bestandsschutz. Der Bestandsschutz hätte auch im neuen Rundfunkstaatsvertrag zum Tragen kommen müssen. Eine böse Absicht lässt sich den Staatskanzleien bei der Ausarbeitung des Vertrages freilich nicht unterstellen. Allerdings müssen sich die Verantwortlichen eine gewisse Nachlässigkeit vorwerfen lassen.
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