Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts über das Wahlrecht:
Frankfurt/Oder (ots)
Es ist gut, dass die Karlsruher Richter der Versuchung widerstanden, der Politik ein verfassungsgerechtes Wahlrecht vorzulegen. Die Dritte Gewalt hat die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Willensbildung im System der Gewaltenteilung zu gewährleisten. Es ist nicht ihres Amtes, die Aufgaben der Ersten Gewalt mit zu erledigen. Es ist ebenso erfreulich, dass der Richterspruch die Regierung zwingt, die Wahlrechtsreform einvernehmlich mit der Opposition zu verabschieden, will sie nicht wieder vor dem Richterstuhl in Karlsruhe landen.
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