Märkische Oderzeitung: "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Frankfurt/Oder (ots)
Nach dem Karlsruher "Cicero"-Urteil geht es nicht weiter an, ersatzweise den Redakteur zu belangen, nur weil der behördliche "Verräter" nicht zu finden ist. Damit ist journalistisches Fehlverhalten nicht gedeckt. Zudem muss jeder Publizist auch künftig prüfen, ob und was er veröffentlicht, wenn ihm "Geheimmaterial" zugesteckt worden ist. Das kann im Konflikt mit Sicherheitsinteressen des Staates stehen, das auch nicht immer hinten anstehen darf. In jedem Fall bedeutet das Karlsruher Urteil ein Stoppsignal für staatliche Aktivitäten, Durchsuchungen bei der Presse vorzunehmen, nur um Informanten zu ermitteln. Es ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit.
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