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WAZ: Kein Täterschutz - Kommentar von Dietmar Seher
Essen (ots)
Die Verfassungsrichter bleiben sich treu. Datenschutz ist für sie seit 25 Jahren ein erstrangiges Gut, das durch die Grundrechte zu schützen ist. Doch 1983, als das Volkszählungsurteil zur Basis des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wurde, gab es keine Handys und kein Internet. Die Welt ist seither anders geworden. Die elektronische Kommunikation beherrscht den Alltag, und sie ist - selbst die Nerds und ihre Piratenpartei werden das so sehen - Plattform auch für eine ausufernde und offenbar unkontrollierbare Kriminalität. Die vom unbekannten Täter ins Netz gestellten Bilder vom Missbrauch des Säuglings auf dem Badehandtuch waren eine Warnung. Urteile wie die zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikation, die die Möglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaften eher weiter einschränken, scheinen da wie von vorgestern. Sind sie aber nicht. Denn sie richten sich gar nicht gegen notwendige Ermittlungen. Auch die Richter wollen Datenschutz nicht zum Täterschutz verkommen lassen. Ihr Klartext gilt dem Gesetzgeber. Er muss der Polizei juristisch wasserdichte Gesetze an die Hand geben. Verweigert er sich dem, ist das ein Sicherheitsrisiko.
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