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WAZ: Auch Nazi-Morde verjähren nicht - Kommentar von Dietmar Seher
Essen (ots)
Siert B., 92, darf nach Hause. Die Richterin hat den Prozess gegen den früheren SS-Mann, der des Mordes an einem Widerstandskämpfer 1944 angeklagt war, platzen lassen. Der Angeklagte habe geschossen. Aber ob die Tat Mordmerkmale wie Heimtücke habe, das sei nach so langer Zeit nicht mehr sicher zu sagen. Zeugen lebten ja nicht mehr.
Es ist ein widersprüchliches Urteil und ein fragwürdiges Argument. Soll die Justiz aufhören, NS-Verbrechen zu verfolgen, weil Ankläger aufgrund des Zeitabstands Schuld nur mit Indizien nachweisen können? Das darf sie nicht. Juristisch: Weil Mord nicht verjährt. Moralisch: Weil deutsche Richter auch 2014 die Pflicht haben, diese Taten zu ahnden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt jetzt einen 88-Jährigen, am Massaker von Oradour mitgewirkt zu haben. Es wäre tragisch, wenn am Ende auch hier der Schlusssatz steht: Es ist zu lange her.
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