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WAZ: Netter Treppenwitz: Der DGB klaut eine FDP-Idee - Kommentar von Stefan Schulte
Essen (ots)
Rente mit 60? Klingt nach linksradikaler Utopie ohne ökonomischen Verstand. War aber noch vor vier Jahren ein Vorstoß der marktliberalen FDP. Seinerzeit in Sack und Asche gehauen als Klientelpolitik für Besserverdiener - weil nur die sich die hohen Abschläge auf eine Teilrente ab 60 leisten könnten. Erster Ankläger damals: der DGB.
Was zu seinem Sinneswandel führte, bleibt sein Geheimnis. So wie es das Geheimnis der SPD bleibt, warum sie die Teilrente mit 60 plötzlich diskussionswürdig findet, da sie nicht mehr von der FDP, sondern dem DGB gefordert wird. Die aktuelle Debatte ist ein trauriges Exempel dafür, wie reflexhaft Politik selbst mit Themen umgeht, die für ganze Generationen ihrer Wähler von existenzieller Bedeutung sind.
Denn die Fakten haben sich im Gegensatz zur ideologischen Patenschaft nicht verändert: Je früher man eine Teilrente bezieht, desto höher sind die Abschläge. Leisten kann sich das nur, wer so gut verdient, dass er mit Teilzeitlohn und kleiner Teilrente zurechtkommt. Ob der DGB weiß, wem er da das Wort spricht? Richtig bleibt auch, dass dadurch Menschen kürzertreten, die eigentlich noch gebraucht werden. Zu einer alternden Gesellschaft passt ein noch früherer Renteneintritt, ob ganz oder teilweise, so gut wie der Libero zum modernen Fußball.
Auch in der gleichzeitig geführten Diskussion darüber, ob Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, nicht weiter arbeiten dürfen, gerät viel durcheinander. Denn kein Gesetz verbietet das. Wie lang jemand arbeiten darf, wenn er denn will, ist einzig Sache der Tarifpartner oder zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Die meisten Verträge verlangen ein Ausscheiden bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Das zu ändern, ist nicht Aufgabe der Politik.
Das einzige, was sie tun kann, ist die Befreiung werktätiger Senioren von Sozialbeiträgen. Das fordern die Arbeitgeber, weil sie Kosten sparen wollen. Dabei ist die Frage, warum Menschen, die ja in Rente gehen könnten, noch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen sollen, absolut berechtigt. Schließlich können sie nicht mehr arbeitslos werden.
Dass sie weiter Rentenbeiträge zahlen müssen, versteht sich dagegen von selbst: Schließlich erhalten sie auch mehr Rente, wenn sie freiwillig länger arbeiten.
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