Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Ärger um Steuertricks bei Immobiliendeals des Landes
Düsseldorf (ots)
Im Streit um die beschlossene Erhöhung der Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer und Häuslebauer in NRW ist die rot-grüne Landesregierung weiter unter Rechtfertigungsdruck geraten. Während der Steuersatz ab Januar 2015 zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren auf dann 6,5 Prozent steigen soll, nutzen landeseigene Unternehmen nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Donnerstagausgabe) regelmäßig ein legales Schlupfloch, um ihren Kunden bei großen Immobilienverkäufen Zahlungen an den Fiskus komplett zu ersparen. So kam zuletzt beim Verkauf der Düsseldorfer WestLB-Immobilien durch die landeseigene Gesellschaft Portigon an den US-Finanzinvestor Blackstone ein sogenannter Sharedeal zur Anwendung. Dabei wechseln maximal 94,9 Prozent eines Objekts den Besitzer. Die übrigen minimal 5,1 Prozent werden für weitere fünf Jahre in einer Beteiligungsgesellschaft geparkt. So lässt sich die Grunderwerbsteuer legal umgehen. Ein Portigon-Sprecher bestätigte, dass lediglich 94 Prozent der Düsseldorfer Immobilien an Blackstone verkauft worden seien und erklärte die "Gestaltung des Erwerbsvorgangs" mit marktüblichen Gepflogenheiten. Da der Kaufpreis laut Branchenkennern bei 350 Millionen Euro gelegen haben soll, ist dem NRW-Fiskus - selbst beim aktuell noch gültigen Grunderwerbsteuer-Satz von fünf Prozent - eine zweistellige Millionensumme entgangen. Die Opposition im Landtag warf der Landesregierung vor, mit zweierlei Maß zu messen. "Es ist nicht fair, mit listigen Konstruktionen einerseits Finanzinvestoren zu entlasten und andererseits junge Familien immer stärker abzukassieren", kritisierte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel. Anders als große Konzerne bei millionenschweren Transaktionen könne sich der normale Käufer einer Eigentumswohnung nicht so leicht um die Grunderwerbsteuer herumtricksen. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte auf Anfrage, die Landesregierung könne selbst dem Management landeseigener Unternehmen "keine Handlungsanweisungen im Einzelfall vorschreiben, so weit sie sich an geltende Gesetze halten". Aus ethischen Gesichtspunkten sei "ein derartiges Geschäftsgebaren aber keinen Deut besser als bei Privatunternehmen". Deshalb setze er alles daran, Schlupflöcher in der Gesetzgebung zu schließen, so Walter-Borjans. Die Fälligkeit von Grunderwerbsteuern ist bundesgesetzlich geregelt. Der Blackstone-Deal ist kein Einzelfall. Von der ehemals landeseigenen Immobilien-Anlagegesellschaft Westfonds wurde ebenfalls nur ein Geschäftsanteil von 94,9 Prozent an die Bad Bank EAA übertragen, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Westfonds unterhält deutschlandweit Großimmobilien wie Einkaufszentren und Bürokomplexe.
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