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WAZ: Angestellte nicht wie Täter behandeln - Kommentar von Frank Preuß zum Büro-Urteil
Essen (ots)
Darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter ausspionieren? Allenfalls zur Abwendung einer geplanten Straftat, hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Ein Sieg für die Arbeitnehmer- und Persönlichkeitsrechte, den man feiern sollte. Es muss jedem klar sein, dass keine Firma ihre Angestellten wie potenzielle Täter behandeln darf. Datenschutz schützt eben nicht nur Daten, er schützt Menschen.
Gleichwohl fällt auf, dass der Schutz am Arbeitsplatz immer wieder zum Fall für die Gerichte wird. Wir erinnern uns an versteckte Videokameras und abgehörte Telefonate, an Detektive, die überprüfen sollen, ob der Krankgeschriebene krank ist. Es liegt an einer schwammig formulierten Gesetzgebung, in deren Spielräumen solche Kontroll-Exzesse wuchern können. Selbst wenn es Einzelfälle sein mögen.
Keine Frage: Das Misstrauen von Chefs ist nicht immer unbegründet, aber die Grenzen ihres Vorgehens müssen klar gezogen werden. Jenseits der Rechtsfragen steht fest: Gegenseitiges Vertrauen ist für den Erfolg eines Unternehmens von größter Bedeutung, es zu missbrauchen Sabotage, denn es zerstört die Firmenkultur. Das gilt selbstverständlich für beide Seiten.
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