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WAZ: Die Gaststättentarife in NRW: Wenn Arbeitgeber Mindestlöhne wollen - Leitartikel von Stefan Schulte

Essen (ots)

Nicht wenige dürften sich gestern gewundert haben.
Da reden wir monatelang in scharfen Schwarz-Weiß-Kontrasten über 
Mindestlöhne, und dann führt ein CDU-Landesminister einfach einen 
ein. Eine Fehlinterpretation, die einiger Erläuterungen bedarf. Die 
nebenbei aber wunderschön aufzeigt, dass die ideologiegeschwängerten 
Politiker und Funktionäre beim Thema Mindestlohn an der echten 
Arbeitswelt trefflich vorbeidiskutieren.
Vorweg: Was Karl-Josef Laumann für die 180 000 Beschäftigten in 
den Hotels und Gaststätten des Landes verkündet hat, ist kein 
gesetzlicher Mindestlohn, wie es ihn etwa auf dem Bau gibt. In jedem 
Tarifbezirk können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ausgehandelten 
Löhne für allgemeingültig erklären, wenn die Landesregierung 
zustimmt. Das ist gestern geschehen. Faktisch wirkt der Tarif dann 
wie ein Mindestlohn, doch der Staat hat ihn nicht festgelegt, sondern
billigt nur den Wunsch der Sozialpartner. Arbeitgeber, die weniger 
bezahlen, riskieren künftig Bußgelder.
Seit Jahrzehnten gibt es solche "allgemeinverbindlichen 
Tarifverträge", etwa für Wachleute in NRW oder Friseure in Sachsen. 
Wohlgemerkt: Sie regeln nur, dass die niedrigsten Tarife nicht noch 
weiter unterschritten werden dürfen. Den Friseuren in Sachsen etwa 
sichert der Tarif gerade mal einen Stundenlohn von 3,06 Euro. Und 
doch widerlegen diese Beispiele den Allgemeinplatz, Arbeitgeber seien
die natürlichen Feinde von Mindestlöhnen. Viele haben den mit 
Dumpinglöhnen ausgefochtenen Preiswettbewerb sogar ziemlich satt. 
Deshalb wollte der Bau Mindestlöhne, deshalb will sie nun die 
Zeitarbeitsbranche.
Für die Gewerkschaften manifestiert sich in diesen regionalen 
Mindestlöhnen ihre ganze Zerrissenheit. Da ist der DGB, der 7,50 Euro
für alle fordert. Demgegenüber stehen die Einzelgewerkschaften, die 
in manchen Branchen und einzelnen Regionen Löhne ausgehandelt und 
vertreten haben, die der DGB-Boss nun sittenwidrig nennt. Dazu 
gehören auch die 5,32 Euro, die auf Wunsch der Gewerkschaft NGG und 
Arbeitgebern nun in allen NRW-Gaststätten und Hotels gezahlt werden 
müssen.
Nicht wenige Gewerkschafter teilen deshalb das stärkste Argument 
gegen einen flächendeckenden Mindestlohn: Sie würden als Tarifpartner
zum Teil überflüssig. Doch auch umgekehrt gilt: Wer sagt, Löhne zu 
bestimmen sei Sache der Tarifpartner und nicht des Staates, liefert 
das beste Argument dafür, die Abschlüsse in den Branchen dann auch 
für allgemeingültig zu erklären.

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