Rekordzahlen bei Meldungen gefährlicher Produkte in der EU
Ein Dokument
Frankfurt am Main (ots)
Vier Jahre nach der EU-weiten Umsetzung der Europäischen Produktsicherheitsrichtlinie (European Product Safety Directive) hat die Zahl der bei der Europäischen Kommission gemeldeten gefährlichen und zurückgerufenen Produkte Rekordhöhe erreicht - dies ergab eine Analyse der neuesten Daten der Kommission durch die Anwaltssozietät Lovells. Die Veröffentlichung dieser Zahlen erfolgt im Zuge der spektakulären Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen im letzten Sommer, die insbesondere Produkte chinesischer Herkunft betrafen.
Die Richtlinie wurde in Deutschland im Januar 2004 umgesetzt. Neben schärferen Maßnahmen gegen gefährliche Produkte auf dem Markt, sieht sie auch die Einführung von Sanktionen gegen die für das Inverkehrbringen solcher Produkte Verantwortlichen vor. Die Richtlinie betrifft Hersteller, Vertriebshändler und Einzelhändler aller Arten von Verbraucherprodukten wie z.B. Kraftfahrzeuge oder Boote, aber auch Kosmetika, Spielzeug und Elektroartikel. Die neuen Produktsicherheitsvorschriften für einen stärkeren Verbraucherschutz haben sich maßgeblich auf die Anzahl der veröffentlichten Produktrückrufe ausgewirkt.
Die aktuellen Daten zeigen Folgendes:
- Die Zahl der gefährlichen und zurückgerufenen Produkte, die seit dem Inkrafttreten der Richtlinie wöchentlich gemeldet werden, steigt in der EU auch weiterhin rasch an. In 2007 wurden mehr gefährliche Produkte gemeldet als im Durchschnitt des Vorjahres.
- Die mit Abstand meisten Produktsicherheitsmeldungen beziehen sich auf Produkte aus China. Fast die Hälfte aller Meldungen der letzten zwei Jahre betreffen Produkte aus China. Angesichts des großen Exportvolumens von China, insbesondere im Spielwarensektor, ist das wenig überraschend.
- Mit 22% des Gesamtanteils betrafen die meisten Produktsicherheitsmeldungen in den letzten zwei Jahren Spielwaren und Kinderausstattungsartikel. Es folgten Elektrogeräteartikel mit einem Anteil von 15% und Kraftfahrzeuge mit einem Anteil von 10%.
- Die Zahl der bei den europäischen Behörden im Jahr 2007 als gefährlich gemeldeten Verbraucherprodukte war fast zweieinhalb mal so hoch wie die Zahl, die den Behörden in den Vereinigten Staaten für vergleichbare Produktkategorien gemeldet wurde. Dies macht deutlich und ist bei internationalen Herstellern zunehmend auch anerkannt, dass in Europa in puncto Produktsicherheit inzwischen deutlich höhere gesetzliche Anforderungen bestehen als in den Vereinigten Staaten.
Die neuen Vorschriften für Produktrückrufe sind insbesondere für Hersteller, die ihre Produkte im gesamten EU-Raum vertreiben, eine erhebliche Belastung. In der Praxis wird jedes auf seine Reputation bedachte Unternehmen bei möglichen Produktrisiken mit den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten, in denen das Produkt vertrieben wird, direkt Kontakt aufnehmen. Werden die geltenden Meldepflichten nicht eingehalten, drohen empfindliche Geldbußen und Imageverluste.
Produkthaftungsexpertin Ina Brock, Lovells, sagt:
"Der Trend zu mehr Produktrückrufen setzt sich fort, und zwar mit deutlich steigender Tendenz. Ein Rückgang ist bislang nicht in Sicht. Seit einigen Jahren müssen in Europa in puncto Produktsicherheit deutlich höhere gesetzliche Anforderungen erfüllt werden als in den Vereinigten Staaten. Die Hersteller erkennen allmählich - oftmals durch negative Erfahrungen -, dass Verstöße gegen die neuen Gesetze sie teuer zu stehen kommen können. Dieser Trend wird anhalten. Soweit man Erfahrungen aus anderen Regulierungsbereichen in der EU für Voraussagen heranziehen kann, wird der nächste unausweichliche Schritt darin bestehen, dass die Meldebehörden Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nach dem neuen Produktsicherheitsrecht nicht in gebührendem Maße nachkommen, zukünftig verstärkt mit Sanktionen belegen werden. Dies wird die Relevanz der neuen Vorschriften weiter erhöhen. Das war in der Vergangenheit bereits in den USA zu beobachten."
Bei der Europäischen Kommission steht das Thema Produktsicherheit auf der Tagesordnung ganz oben. Am 22. November 2007 gab die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, die Ergebnisse ihrer Bestandsaufnahme zu Sicherheitskontrollen bei Verbraucherprodukten bekannt. Diese Initiative wurde im September gestartet, nachdem es in Europa zu einer Serie von Spielzeugrückrufen gekommen war, unter denen die der Mattel-Produkte wohl das meiste Aufsehen erregten.
Die Rückrufe kamen zeitgleich mit dem Entschluss der Kommission, entschieden gegen den hohen Anteil der in China hergestellten Verbraucherprodukte vorzugehen, die der Kommission über das RAPEX-Systems als mit erheblichen Risiken behaftet gemeldet worden waren. Das Ziel dieser Bestandsaufnahme war es, "die Stärken und Schwächen der derzeit bestehenden Kontrollmechanismen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu überprüfen", um mögliche Schwachstellen im System zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen festzulegen. Zwar wurde bestätigt, dass in einigen wichtigen Bereichen Fortschritte erzielt worden waren. Für die Zukunft wurden auch eine Reihe weiterer Maßnahmen angestrebt, darunter eine Überprüfung von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette bei Spielwaren.
Ina Brock:
"Die praktischen Auswirkungen dieser von der Europäischen Kommission angestoßenen Entwicklungen sind nicht zu unterschätzen. Einige sehr bekannte Unternehmen haben die finanziellen Konsequenzen, die mit Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verbunden sein können, bereits deutlich zu spüren bekommen. In Europa hat es einen grundlegenden Wandel im Umgang mit dem Thema Produktsicherheit gegeben. Zudem hat die Kommission deutlich gemacht, dass es noch vieler Schritte bedarf, bis die Umsetzung der Produktsicherheitsbestimmungen in der EU als ausreichend erachtet werden kann."
Begleitdaten zur Pressemitteilung - Anzahl der RAPEX-Meldungen (EU-Frühwarnsystem für Nicht-Lebensmittelprodukte, die der Kommission gemeldet werden) von Januar 2004 bis 31. Dezember 2007
- Produktkategorien, die am häufigsten gemeldet werden (Angaben von 1. Februar 2004 bis 31. Dezember 2007) - Spielwaren/Kinderausstattungsartikel, Elektroartikel und Kraftfahrzeuge liegen ganz vorne.
- Herkunftsländer dieser Produkte (Angaben von Januar 2005 bis 31. Dezember 2007) - überwiegend China.
Die Produkthaftungspraxis von Lovells
Die Produkthaftungspraxis von Lovells ist eine der größten und erfahrensten in Europa und hat einige der weltweit führenden Hersteller von Verbraucherprodukten aus den verschiedensten Branchen bei Produktrückrufen und sonstigen Fragestellungen unter der neuen EU-weiten Gesetzgebung unterstützt. Das Team beriet den wohl ersten EU-weiten Rückruf nach dem neuen Recht und hat seitdem eine Vielzahl solcher Rückrufe koordiniert. Darunter war auch der bisher größte unter die Richtlinie fallende Rückruf, bei dem in ganz Europa zeitgleich Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (General Product Safety Regulation) der EU
Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie der EU wurde im Januar 2004 in Deutschland umgesetzt. Für Presseinformationen zu den gesetzlichen Pflichten, denen Hersteller und Vertriebshändler von Verbraucherprodukten in der EU nach dieser Richtlinie unterliegen, wenden Sie sich bitte an Frau Nuala Higgins (Tel.: +44 (0) 20 / 7296 2539, nuala.higgins@lovells.com).
Pressekontakt:
Für mehr Informationen oder eine Stellungnahme zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen von Produktrückrufen wenden Sie sich bitte an:
Ina Brock
Lovells LLP
Tel.: +49 (0) 89 / 290 12 0
E-Mail: ina.brock@lovells.com
Über Lovells
Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 Büros
in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.700 Rechtsanwälte bieten
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten
handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells (die "Firma") ist eine
internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre
zugehörigen Büros.
Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in
England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn
Viaduct, London EC1A 2FG.
Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells LLP
oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.
Original-Content von: Hogan Lovells, übermittelt durch news aktuell