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Axel Springer erstreitet Grundsatzurteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Freiheit der Berichterstattung über Strafverfahren

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat heute, 7. Februar 2012, entschieden, dass es weiterhin zulässig ist, sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Verfehlungen von Prominenten und entsprechende Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren zu berichten. Das Medienhaus Axel Springer hat in diesem Verfahren ein Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung über Strafverfahren erstritten, das die deutschen Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen in ähnlichen Konstellationen zu berücksichtigen haben.

Das Urteil des EGMR geht auf den Fall eines bekannten und bereits einschlägig vorbestraften deutschen Schauspielers zurück, der 2004 wegen Drogenbesitzes auf dem Münchener Oktoberfest festgenommen und später wegen dieser Tat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Zahlreiche Medien hatten damals über den Fall berichtet, darunter auch die BILD-Zeitung. Der Schauspieler klagte gegen diese Berichterstattung auf Unterlassung. Die deutschen Gerichte aller Instanzen - vom Landgericht Hamburg über das Hanseatische Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht - erklärten die Berichterstattung für unzulässig, und zwar obwohl der Schauspieler seine Tat in der öffentlichen Verhandlung gestanden hatte. Der Privatsphäre des Schauspielers sei, so die deutschen Richter, ein höheres Gewicht beizumessen als dem Interesse der Öffentlichkeit, über Strafverfahren gegen prominente Persönlichkeiten informiert zu werden. Im Verfahren vor dem EGMR hat die Axel Springer AG daraufhin eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerügt, über den die Presse- und Äußerungsfreiheit geschützt ist. Der Gerichtshof entschied nun, dass die Urteile der deutschen Gerichte nicht mit Artikel 10 EMRK vereinbar sind.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: "Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat der deutschen Rechtsprechung Einhalt geboten, die in den vergangenen Jahren immer öfter Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen Prominente eingeschränkt hatte. Es bleibt dabei: Berichterstattung über bekannte Persönlichkeiten ist im gesellschaftlichen Interesse. Man kann als Prominenter nicht einerseits die Öffentlichkeit suchen, etwa wenn es darum geht, Medien für sich und seine Karriere zu nutzen, andererseits aber, nachdem man straffällig geworden ist, Berichterstattung darüber verbieten lassen. Diese Fehlentwicklung der deutschen Rechtsprechung hat der EGMR mit dem heutigen Grundsatzurteil korrigiert und zugleich das berechtigte Interesse der Medien betont, die Öffentlichkeit auch weiterhin über den Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren unterrichten zu können. Insoweit hat der EGMR einen allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz gestärkt: Nur wenn Medien über Strafverfahren berichten können, ist gewährleistet, dass die Justiz nicht willkürlich handelt."

Pressekontakt:

Svenja Friedrich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 09
Svenja.friedrich@axelspringer.de

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