Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit
Berlin (ots)
Das Kammergericht Berlin hat die umfassenden Berichterstattungsverbote, die Günther Jauch in den letzten Wochen hinsichtlich seiner bevorstehenden Hochzeit erwirkt hatte, deutlich eingeschränkt. "Angesichts der überragenden Prominenz [von Günther Jauch] als Moderator und Werbeträger", so das Kammergericht, "sei ein vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, daß er in bekannten Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen, auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten".
Die Trauung von Günther Jauch und seiner Lebensgefährtin Thea Sihler soll am 7. Juli 2006 im Potsdamer Belvedere, die kirchliche Eheschließung in der Sacrower Heilandskirche stattfinden. Für die anschließende Hochzeitsfeier ist die Orangerie im Park von Sanssouci reserviert.
Dr. Nicolaus Fest, Mitglied der BILD-Chefredaktion: "Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt."
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