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Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit

Berlin (ots)

Das Kammergericht Berlin hat die umfassenden
Berichterstattungsverbote, die Günther Jauch in den letzten Wochen 
hinsichtlich seiner bevorstehenden Hochzeit erwirkt hatte, deutlich 
eingeschränkt. "Angesichts der überragenden Prominenz [von Günther 
Jauch] als Moderator und Werbeträger", so das Kammergericht, "sei ein
vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, daß er in bekannten 
Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen,
auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten".
Die Trauung von Günther Jauch und seiner Lebensgefährtin Thea 
Sihler soll am 7. Juli 2006 im Potsdamer Belvedere, die kirchliche 
Eheschließung in der Sacrower Heilandskirche stattfinden. Für die 
anschließende Hochzeitsfeier ist die Orangerie im Park von Sanssouci 
reserviert.
Dr. Nicolaus Fest, Mitglied der BILD-Chefredaktion: "Das 
Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die 
Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, 
eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung
seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten 
touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht 
ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in 
dankenswerter Klarheit bestätigt."

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de

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