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Datenmissbrauch: Deutscher Dialogmarketing Verband DDV erstattet Strafanzeige

Wiesbaden (ots)

Im Falle des gestern von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gemeldeten Datenmissbrauchs erstattet der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV bei der führenden Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafanzeige. Der DDV legt großen Wert darauf, die Ermittlungen auf ausnahmslos alle Unternehmen zu erstrecken, die in die branchenschädlichen und rechtswidrigen Machenschaften verwickelt sind. Bereits gestern Abend betonte Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk: "Dieser Vorgang ist strafbar! Das hat mit Dialogmarketing nichts zu tun, das ist schlicht und einfach kriminell. Der Verband setzt alles daran, den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung dieses Missbrauchs zu helfen und die Verbraucherzentrale dabei zu unterstützen, solchen Einzelfällen sofort den Riegel vorzuschieben." Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein waren mehrere Beschwerden über unrechtmäßige Abbuchungen eingegangen, die vermutlich auf den illegalen Handel mit Kontodaten zurück zu führen sind. Auch der DDV hatte einen Hinweis erhalten.

Tapp warnt allerdings davor, von einem kriminellen Unternehmen, das sich durch illegalen Datenhandel strafbar macht, auf das Adressgeschäft generell zu schließen. Tapp: "Strafbarer Datenmissbrauch hat mit seriösem Adressgeschäft so wenig zu tun, wie ein Bankraub mit der morgendlichen Bargeldabhebung bei der Hausbank." Der DDV verurteilt Betrug an Verbrauchern sehr scharf. Aber der Verband legt auch Wert darauf, im Rahmen einer sachlichen Berichterstattung durch die Medien zu gewährleisten, dass Verbraucher und Wirtschaft davor geschützt werden, das grundsätzliche Vertrauen in ein funktionierendes, verbraucherfreundliches Dialogmarketing zu verlieren.

Die Rechtslage zum Adressgeschäft ist eindeutig vom Bundesdatenschutzgesetz vorgegeben. Die im Bereich "Adresse" tätigen Mitgliedsunternehmen des DDV müssen bei ihrem Beitritt im Verband eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie mit ihrer Unterschrift belegen, dass sie sich an geltendes Recht halten. Darüber hinaus müssen sich die im Adressgeschäft tätigen Councilmitglieder im DDV zudem entsprechend zertifizieren lassen, um den Marktpartnern Datenschutz-Transparenz zu signalisieren, und unterwerfen sich dazu jährlichen Kontrollen. Die in diesem Fall von Datenmissbrauch nach dem aktuellen Kenntnisstand beschuldigten Unternehmen sind nicht Mitglied im DDV.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:

Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell

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