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DDV: Forderungen zur Verschärfung des Datenschutzes schießen am Ziel vorbei

Wiesbaden (ots)

Vehement kritisiert der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV einige der gestern beim "Datenschutzgipfel" des Bundesinnenministeriums beschlossenen Punkte für eine Verschärfung des Datenschutzgesetzes. Die vorgeschlagene opt-in-Lösung, das Erfordernis des vorherigen Einverständnisses vor Weitergabe der Adresse, würde das Ziel - die Verhinderung kriminellen Datenmissbrauchs - nicht unterstützen, stattdessen aber die gesamte Werbewirtschaft behindern. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Dem Bürger wird dadurch eine Sicherheit vorgegaukelt, die es gar nicht geben kann. So existiert bereits seit jeher Kreditkartenbetrug, und niemand käme auf die Idee, deshalb Kreditkarten als solche abzuschaffen. Genau dies wird aber im übertragenen Sinne im Adressgeschäft jetzt getan: Aufgrund einiger Fälle strafbaren Datenmissbrauchs folgert die Politik eine Kriminalisierung des gesamten Handels mit Daten, der nun auf ein Maß eingeschränkt werden soll, das negative Auswirkungen auf die werbungtreibende Wirtschaft hat."

Der Verband warnt entschieden vor einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden, den das geforderte opt-in-Verfahren langfristig verursachen könnte. Die bisher angewendete Widerspruchslösung funktioniere gut und sorge für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft. Zudem weist der DDV einmal mehr darauf hin, das dass Bundesdatenschutzgesetz bereits heute klare Sanktionen gegen kriminellen Datenmissbrauch vorschreibe. Es gebe, wie auch verschiedene Datenschutzexperten bestätigen, kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit.

Statt den Handel einzuschränken, gehe es doch vielmehr darum, Kontrollen im Vorfeld zu schaffen wie beispielsweise eine einheitliche Zertifizierung, der sich alle Unternehmen regelmäßig zu unterwerfen hätten, so Tapp. Der DDV fordert außerdem dringend, die Wirtschaft in die Diskussion einzubeziehen Tapp: "Es kann doch nicht sein, dass hier Entscheidungen am grünen Tisch getroffen werden. Die Wirtschaft muss das Recht haben, ihre Positionen einzubringen."

Die Position des DDV zu den Forderungen

Adresshandel nur noch mit Einwilligung (opt-in-Regelung): Aus dem Umstand kriminellen Handelns folgt nicht, dass Datenverkehr im Grundsatz kriminalisiert und verboten werden muss. Nicht das Mittel der Tat muss angegangen werden, sondern die kriminelle Tat selbst. Die grundlegende Umkehr der rechtlichen Systematik von der Widerspruchs- zur Einwilligungslösung setzt zunächst eine Bewertung aller wirtschaftlicher Konsequenzen/Wirtschaftszahlen voraus, um den wirtschaftlichen Schaden für die werbungtreibende Wirtschaft benennen zu können.

Erhöhung des Bußgeld- und Strafrahmens

Potenzielle Straftäter interessiert es nicht, ob 250.000 oder 500.000 Euro im Gesetz stehen, wenn der heutige Strafrahmen noch nicht einmal annähernd ausgeschöpft wird. Der DDV fordert, bevor Verschärfungen diskutiert werden, erst einmal das Sanktionsdefizit zu beseitigen.

Datenschutzaudit

Erfolgversprechender als alle anderen Maßnahmen ist die Ausdehnung bestehender Zertifizierungssysteme auf die Wirtschaft. Modell kann hier das Instrumentarium sein, das der DDV den Mitgliedsunternehmen seiner Adress-Councils auferlegt. Über regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen hinaus müssen die Unternehmen in einem jährlich auszufüllenden Online-Tool mit sehr umfangreichem Fragebogen die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen, um auf Empfehlung eines externen, neutralen Datenschutz-Beratungsunternehmens ein Siegel-Zertifikat für das aktuelle Kalenderjahr zu bekommen. Ebenso umfassen solche Systeme die Notwendigkeiten regelmäßiger unabhängiger Kontrollen. Der DDV bietet an, sein Instrumentarium sofort in die anstehenden Beratungen auf politische Ebene mit einzubringen und mit Erfahrungen der Praxis zu begleiten.

Verschlüsselung von Kundendaten /Dokumentation des Zugriffs auf Daten Der Datentransport von Unternehmen A zum Unternehmen B erfolgt regelmäßig verschlüsselt. Was die verlangte Verschlüsselung im Unternehmen selbst angeht, so gibt das BDSG in § 9 (technische und organisatorische Maßnahmen) und in der Anlage zu § 9 schon aktuell einen detaillierten Maßnahmenkatalog der innerbetrieblichen Datensicherung auf. Die Arbeitsabläufe sehr vieler Mitarbeiter bestehen nahezu ausschließlich im permanenten Umgang mit Daten. Eine Totalverschlüsselung mit jeweiliger Zugriffsdokumentation wäre praktisch nicht vorstellbar.

Stärkung der Kompetenzen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten / Verbesserung der personellen Ausstattung der Aufsichtsbehörden

Der DDV begrüßt dies ausdrücklich. Jede Maßnahme, die dazu führt, seriöses von unseriösem Handeln zu trennen, bzw. Verstöße idealerweise zu vermeiden oder nötigenfalls zu ahnden, nutzt dem Verbraucher und dem Image der Branche.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:

Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06196/7666593, 0172/9046008,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de

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