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Datenschutznovelle: DDV begrüßt Zurückweisungen von Bundesratsforderungen durch die Bundesregierung
Wiesbaden (ots)
In ihrer gestern veröffentlichten Gegenäußerung weist die Bundesregierung weitreichende Empfehlungen des Bundesrates für eine über den Regierungsentwurf deutlich hinausgehende Verschärfung bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zurück. Offensichtlich habe sich die Bundesregierung zumindest bemüht, in diesem für die deutsche Wirtschaft so wichtigen Thema den Bogen nicht noch weiter zu überspannen, kommentiert Dieter Weng, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes DDV, die Gegenäußerung. Gleichwohl fehle es nach wie vor an einem ausreichenden Interessensausgleich zwischen Wirtschaft und Verbraucher. "Hier gibt es noch einen großen Diskussionsbedarf", so Weng.
In der Gegenäußerung wird deutlich, dass die Bundesregierung den Empfehlungen des Bundesrates in verschiedenen Punkten nicht folgt. So weist diese die Forderung nach einer zwingend sogar schriftlichen Einwilligung der Verbraucher zur Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt-und Meinungsforschung als "eine unangemessen weit reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der Unternehmen" zurück.
Auch der Ausweitung des geplanten Koppelungsverbots, nach dem Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürfen, will die Bundesregierung nicht folgen. Sie sieht darin eine Beschränkung der "Vertragsgestaltungsfreiheit" der betroffenen Unternehmen. Eine solche Einschränkung soll weiterhin nur bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung gelten.
Die Bundesregierung lehnt zudem eine Verkürzung der Übergangsfristen ab, wie sie das Bundesratsplenum in seiner Stellungsnahme vom 13. Februar ebenfalls gefordert hatte, und weist auch die Kritik an einer Überbürokratisierung bei der Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits entschieden zurück.
In den nächsten Wochen geht die Diskussion um die Datenschutznovelle in eine weitere Runde: Am 5. März findet eine Anhörung in der CDU / CSU-Fraktion statt, am 19. März die erste Lesung im Bundestag und am 23. März folgt eine Sachverständigen-Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung kann auf www.ddv.de eingesehen werden.
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