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Unterlassungsklagengesetz: DDV kritisiert erweiterte Klagebefugnis als unnötigen bürokratischen Hemmschuh

Main (ots)

Der Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" verabschiedet. Damit können klagebefugte Verbände - insbesondere Verbraucherorganisationen - gegen die Verletzung datenschutzrechtlicher Verstöße im Wege der Unterlassungsklage vorgehen. Um eine ggf. missbräuchliche Nutzung der neuen Klagebefugnis im Blick zu behalten, müssen diese Verbände gegenüber dem Bundesamt für Justiz jährlich über ihre Arbeit berichten.

Die Erweiterung des Unterlassungsklagengesetzes auf Datenschutzverstöße ist während des Gesetzgebungsverfahrens vom DDV wie auch flächendeckend von der Wirtschaft in vielen Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen als nicht erforderlich kritisiert worden.

DDV-Präsident Patrick Tapp: "Ergebnis dieses Irrwegs ist nun, dass neben die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden eine parallele private Aufsicht tritt, die zudem einen anderen, nämlich den Privatrechtsweg beschreiten muss. Die systemwidrige Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen".

Die staatlichen Aufsichtsbehörden verfügen nach Auffassung des DDV über ausreichende Befugnisse, Datenschutzverstöße zu ahnen und effizient zu unterbinden.

Tapp weiter: "Der Verbraucher wird keinen Deut besser geschützt, wenn wie in einem Überwachungsstaat die Aufsicht auf eine Vielzahl von Organisationen verteilt wird - ein bürokratischer Hemmschuh, der in Europa seinesgleichen sucht."

Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Januar den Bundesrat passieren und im Februar 2016 in Kraft treten.

Pressekontakt:


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Telefon: (069) 401 276 513, Fax: (069) 401 276 599
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