EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG
Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 21.03.2018 Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien, FN 180219 d ISIN AT0000APOST4 EINBERUFUNG Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 19. April 2018, um 10:00 Uhr in der Halle C der Reed Messe Wien, Trabrennstraße 7, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 25 ("Gerichtsstand") II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 29. März 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, * Geschäftsbericht 2017, * Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG zu TOP 7 * Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt), * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. April 2018 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform oder in Textform (gem. §18 Abs. 2 der Satzung) spätestens am 16. April 2018 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: Per Post oder Boten Österreichische Post Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail anmeldung.post@hauptversammlung.at (Dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.) Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 75 Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. April 2018 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9 Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind spätestens am 29. März 2018 auf der Internetseite unter www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 16. April 2018 bei Notar Dr. Christian Mayer an dessen Postfach 21, 8230 Hartberg, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 16. April 2018 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 29. März 2018 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 10. April 2018 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Christian Mayer per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens am 18. April 2018, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 18. April 2018 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten Österreichische Post Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail anmeldung.post@hauptversammlung.at Dabei können die Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.) Die Vollmachten müssen spätestens bis 18. April 2018, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E- Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allen-falls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 29. März 2018 (24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an-tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform, beispielsweise als pdf, spätestens am 10. April 2018 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 400220906, per E-Mail an investor@post.at oder per Post oder Boten an Österreichische Post AG, z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (0) 1 400220906, z.H. Investor Relations, oder per Email (investor@post.at) übermittelt werden. 4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Angaben zur Wahl in den Aufsichtsrat Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) ist folgendes zu beachten: Vorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft spätestens bis 10. April 2018 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 12. April 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und die berufliche Zuverlässigkeit. Angaben gem § 110 Abs 2 S 2 AktG: Der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG besteht derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und vier vom Betriebsrat gem § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht Kapitalvertretern sind vier Frauen, sodass sich die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat derzeit zur Hälfte aus Männern und zur Hälfte aus Frauen zusammensetzen. Die vier Arbeitnehmervertreter sind Männer. Mitgeteilt wird, dass von der Mehrheit der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat mehr als 6 Wochen vor der Hauptversammlung ein Widerspruch gem § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG kommt. § 9 Abs 1 der Satzung der Österreichische Post AG bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht. Es sind in der Hauptversammlung mindestens sechs Kapitalvertreter zu wählen, zwei Frauen als Kapitalvertreter haben eine über die Hauptversammlung hinausgehende Dauer ihrer Mandate. Werden wieder sechs Kapitalvertreter gewählt, muss keine Frau gewählt werden, um das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 % Frauen) für die Kapitalvertreter zu erfüllen, bei sieben Kapitalvertretern ist eine Frau zu wählen, um die Quote gem § 86 Abs 7 AktG für die Kapitalvertreter zu erfüllen, und bei acht Kapitalvertretern ist auch eine Frau zu wählen, um die Quote gem § 86 Abs 7 AktG für die Kapitalvertreter zu erfüllen. 6. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.post.at/ir zugänglich. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 337.763.190,00 und ist zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 67.552.638 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 19. April 2018 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr Wien, im März 2018 Der Vorstand Rückfragehinweis: RÜCKFRAGEHINWEIS Österreichische Post AG DI Harald Hagenauer Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance Tel.: +43 (0) 57767-30400 harald.hagenauer@post.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Österreichische Post AG Rochusplatz 1 A-1030 Wien Telefon: +43 (0)57767-0 FAX: Email: investor@post.at WWW: www.post.at ISIN: AT0000APOST4 Indizes: ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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