Schutz vor Fluglärm: Neues Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main vorgestellt
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Pressemitteilung
Freiburg/Berlin, 26. Januar 2018
Schutz vor Fluglärm: Neues Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main vorgestellt
Flugrouten verlegen, Wohngebiete höher überfliegen, Fluggeräusche durch technische Neuerungen minimieren - insgesamt 17 Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm hat das Expertengremium Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR) heute in seinem neuen Bericht vorgestellt.
Im Auftrag der gemeinnützigen Umwelthaus GmbH (UNH) begleitet das Öko-Institut das FFR - und insbesondere dessen Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) - wissenschaftlich, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen, zu bewerten und umzusetzen. Das Ziel: Die Bevölkerung rund um den Flughafen Frankfurt vor Fluglärm schützen, ohne den Flugbetrieb zu beeinträchtigen.
Komplex: Aktiver Schallschutz braucht neue Wege
Aktiver Schallschutz soll Lärm direkt an der Quelle reduzieren oder in weniger stark besiedelte Gebiete verlegen. Doch sehen sich die Akteure vor neue Herausforderungen gestellt. "Viele Maßnahmen zur Verringerung von Fluglärm wurden in der Vergangenheit bereits realisiert", erklärt Christoph Brunn vom Öko-Institut. "Deshalb geht es nun vor allem darum, die noch verfügbaren Möglichkeiten konsequent zu nutzen und Grundlagen für Forschung und Entwicklung perspektivischer Maßnahmen zu legen."
Aus diesem Grund widmet sich das Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz erstmals auch den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Flugbetriebs. Vorschläge für Gesetzesänderungen und Anreize zur Fluglärmreduktion etwa für Fluggesellschaften sollen dazu beitragen, weitere aktive Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Auch sollen lärmverlagernde Maßnahmen künftig mit den betroffenen Kommunen im Rahmen einer lokalen Konsultation offen diskutiert werden.
Das Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz
Das Maßnahmenprogramm enthält Vorhaben, die kurz- und mittelfristig umsetzbar sind, aber auch solche, die weiterhin erforscht und geprüft werden. Thematisch lassen sich die Maßnahmen danach einteilen, auf welche Art und Weise sie den Fluglärm verringern:
1. Den Abstand zur Lärmquelle erhöhen
Gebiete werden länger höher überflogen. Die Maßnahme "GBAS 3,2° auf alle Landebahnen" etwa sieht eine Anhebung des Gleitwinkels von den üblichen 3,0 auf 3,2 Grad im Endanflug vor. Flugzeuge fliegen so höher als bisher über die Gemeinden, die unterhalb des Endanflugs liegen.
2. Siedlungszentren umfliegen
An- und Abflugrouten werden in weniger dicht besiedelte Gebiete verlegt und so die Zahl der betroffenen Anwohner reduziert. Ziel der Maßnahme "Laterale Optimierung AMTIX kurz" ist es beispielsweise, sehr dicht besiedelte Gebiete in Darmstadt-Arheilgen zu entlasten, indem Abflüge weiter nach Norden verlegt werden.
3. Spurtreue verbessern
Indem Flugzeuge besser die Spur halten, verringert sich die Größe des überflogenen Gebiets. Dies ist mithilfe eines Präzisionsflugverfahrens in Kombination mit einem genau festgelegten Kurvenradius möglich. So wird eine höhere Spurtreue insbesondere im Kurvenflug erreicht. Für zwei Abflugstrecken ist dieses Verfahren in Frankfurt bereits geplant.
4. Technologische Lärmminderung
Technologische Neuerungen minimieren Geräusche, die am Flugzeug entstehen. So soll etwa das Assistenzsystem LNAS (Low Noise Augmentation System) die Piloten dabei unterstützen, die Landeklappen möglichst günstig zu setzen und das Fahrwerk optimal auszufahren. Das kann helfen, vermeidbaren Lärm zu verringern.
5. Rahmenbedingungen
Eine Verringerung von Fluglärm soll indirekt durch Gestaltung und Änderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Das Expertengremium regt unter anderem an, ein Bundesprogramm aufzulegen, das moderne, emissionsärmere Flugzeuge, innovative Navigationstechnologien und qualifiziertes Personal fördert.
Zur Internetseite "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen & Region
Ansprechpartner am Öko-Institut:
Christoph Brunn
Stellvertretender Leiter des Institutsbereichs
Umweltrecht & Governance
Büro Darmstadt
Tel.: +49 6151 8191-128
E-Mail: c.brunn@oeko.de
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