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Presse-Information: Haftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt

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Haftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt

Sieben Fragen rund ums Thema Haftpflichtversicherung: Wer braucht sie? Was kann sie? Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden entstanden, für den man geradestehen muss? Und der die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt? Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, klärt die wichtigsten Fragen zur Haftpflichtversicherung.

Was ist überhaupt eine Haftpflichtversicherung?

Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Eine, die jeder haben sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie ersetzt einen finanziellen Schaden, den ein Mensch einem anderen zugefügt hat. Das gilt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden – selbst, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Vorsatz ist allerdings nicht abgesichert.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?

Andere Frage: Was passiert, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat? Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen – auch dem zukünftigen. Bei großen Schäden, wenn beispielsweise jemand verletzt, arbeitsunfähig oder gar invalide wird, sind zum Beispiel nicht nur Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten zu zahlen, sondern gegebenenfalls auch der lebenslange Verdienstausfall des Geschädigten. Oder: Durch eine Unachtsamkeit gerät ein Gebäude in Brand, muss eventuell abgerissen und neu gebaut werden. Beide Schadensersatzansprüche können in die Millionenhöhe gehen. Hier kann eine Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden ersetzen.

Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben. Dabei gibt es Single- und Familientarife. Welche anderen Arten der Haftpflicht darüber hinaus sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab, die mit Besitz und Hobbys einhergeht. In vielen Bereichen sind große Risiken durch Unachtsamkeit möglich, die eine Versicherung absichern kann. Beispielsweise entstehen allein aus dem Besitz von Immobilien oder Haustieren gewisse Haftungsrisiken.

Welche Arten von Haftpflichtversicherung gibt es?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur in wenigen Bereichen, wie zum Beispiel für Jagd und Kraftfahrzeuge. Je nach Lebenslage sind andere Haftpflichtversicherungsarten sinnvoll. Neben der Privathaftpflichtversicherung gibt es beispielsweise noch Haftpflichtversicherungen für Hunde- und Pferdehalter, Haus- und Grundbesitzer sowie Bauherren. Weitere Beispiele: Amtshaftpflicht für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, Gewässerschadenhaftpflicht und Wassersporthaftpflicht.

Worauf sollte man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten?

Die Deckungssumme sollte angemessen hoch sein, damit auch größtmögliche Risiken abgedeckt sind. Bei der Privathaftpflicht beispielsweise könnte sie bei 50 Millionen Euro liegen. Persönlich wichtige Risiken sollten im Versicherungspaket enthalten sein. Das können Leistungen bei Schäden durch Drohnen und Flugmodelle sein. Eine Schadensersatz-Ausfalldeckung springt ein, wenn man selbst geschädigt ist und der Schadenverursacher nicht zahlen kann. Man sollte darauf achten, dass Schäden an geliehenen Sachen abgesichert sind.

Was tun nach einem Schaden?

Schaden dokumentieren bzw. fotografieren. Der Verursacher sollte ihn innerhalb einer Woche seiner Versicherung melden. Die Leistung erhält die geschädigte Person, falls sie keine andere Form der Abrechnung, wie zum Beispiel die Zahlung unmittelbar an eine Reparaturfirma wünscht.

Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Im Familientarif sind unverheiratete Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Die Mitversicherung gilt in der Regel, solange sie sich in der Schule, der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium befinden. Zum Beispiel bei der Debeka gilt dies auch noch für das Referendariat oder eine zweite Ausbildung.

Ein Abschluss von Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung ist beispielsweise bei der Debeka online möglich unter www.debeka.de/haftpflicht

Dr. Gerd Benner
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 00

Christian Arns
Abteilungsleiter Konzernkommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 22         
  
    Debeka Allgemeine Versicherung AG

  
56058 Koblenz

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Telefax: (02 61) 4 98 - 11 11

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