Nach knappem Scheitern der Grünen: Saar-Landtagswahl wird wegen Vorwurf verbotener Wahlwerbung angefochten
Saarbrücken (ots)
Der Ausgang der Landtagswahl im Saarland wird von mehreren Bürgern aus dem grünen Umfeld offiziell angefochten. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung (Dienstagausgabe). In einem 23-seitigen Schriftsatz an die Landeswahlleitung verweisen sie auf möglicherweise verbotene Wahlwerbung eines saarländischen Bürgermeisters zugunsten einer konkurrierenden Wahlliste, die den Einzug der Saar-Grünen in den Landtag verhindert haben könnte. Die Saar-Grünen hatten die Fünf-Prozent-Hürde am 27. März nur um 23 Stimmen verpasst. Die SPD hatte eine absolute Mehrheit im Landtag errungen, die in der kommenden Woche Anke Rehlinger zur neuen Ministerpräsidentin wählen soll.
Die Wahlenfechter, die einen Saarbrücker Rechtsanwalt beauftragt haben, verweisen auf ein Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte vor elf Jahren unzulässige Wahlwerbung als Wahlfehler bezeichnet. Die Landtagswahl 2009 hatte er zwar nicht annulliert, allerdings nur, weil diese Werbung sich damals nach Ansicht der Richter nicht auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hatte.
In dem Schriftsatz an die Landeswahlleitung wird der Saarbrücker Zeitung zufolge insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit des Illinger Bürgermeister Armin König (64) genannt. König trat bei der Wahl als Spitzenkandidat von "Bunt.saar", einer Vereinigung von Bewerbern aus dem grünen Umfeld, im Wahlkreis Neunkirchen an. Mit angeblich aus Steuergeld finanzierten Anzeigen habe der Bürgermeister in amtlicher Funktion gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf verstoßen und auch gegen das Gebot der Chancengleichheit bei Wahlen. Der Anwalt der Antragsteller verweist darauf, dass die Kampagne innerhalb der von den Verfassungsrichtern geforderten äußersten Zurückhaltung staatlicher Stellen im Zeitraum von drei Monaten vor dem Wahltermin gelaufen sei. Dies sei ein "schwerer Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften". Mit dem Antrag muss sich der künftige Landtag befassen. Er könnte letztlich beim Verfassungsgericht landen.
König erklärte auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung, ihm sei von einer Wahlanfechtung nichts bekannt. Die Gemeinde Illingen "hat zu keiner Zeit Einfluss auf die Landtagswahl genommen."
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