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Bundesregierung beschließt 4-Säulen-Schutzschild zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus

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Pressemitteilung

Bundesregierung beschließt 4-Säulen-Schutzschild zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus

RDA-Forderung nach KfW-Unternehmerkredit mit erhöhter Haftungsfreistellung erfüllt

Köln, 13.03.2020 – In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier das heute von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Krise vorgestellt. Ziel dieser Maßnahmen sei es, die Firmen mit ausreichender Liquidität auszustatten. Es handelt sich dabei unter anderem um folgende Maßnahmen:

1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld durch Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %; Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer; Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitssalden; vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Erleichterung der Gewährung von Stundungen; leichtere Anpassung von Vorauszahlungen; Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020. Bei Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, wie z. B. Energiesteuern und Luftverkehrssteuern, sind die Zollbehörden angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entsprechend entgegenzukommen.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen sollen ausgeweitet und bereitgestellt werden. Hierfür werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht:

Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit-Universell (junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem die Haftungsfreistellungen (Risikoübernahmen) für Betriebsmittelkredite erhöht und auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Milliarden € (bisher 500 Millionen €) geöffnet werden. Durch eine höhere Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen € soll die Bereitschaft der Hausbanken für Kreditvergaben angeregt werden. Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von 2 auf 5 Milliarden € erhöht. Dieser „KFW-Kredit für Wachstum“ wird künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialverfügung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird von 50 % auf bis zu 70 % erhöht. Für Unternehmen mit mehr als 5 Milliarden € Umsatz erfolgt die Unterstützung wie bisher nach Einzelfallüberprüfung.

Des Weiteren wird u.a. bei den Bürgschaftsbanken der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen € verdoppelt. Bürgschaftsbanken können ihre Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € innerhalb von 3 Tagen eigenständig treffen. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet: Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen € werden mit einer Bürgschaftsquote bis zu 80 % abgesichert. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt, mit Haftungsfreistellungen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen bis zu 90 %.

Sämtliche Sonderprogramme werden derzeit bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin habe bereits verdeutlicht, dass für Flexibilität bei der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen der EU gesorgt werde.

4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts durch ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen

Die Bundesregierung begrüßt zudem die „Corona Response Initiative“ der Europäischen Kommission mit einem Volumen von 25 Milliarden € sowie die Maßnahmen der Bankenaufsicht und der Europäischen Zentralbank zur Stärkung der Liquidität der Banken.

RDA Präsident Benedikt Esser und RDA Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck: „Wir freuen uns, dass wir durch unseren intensiven, vor allem jedoch fachlichen Einsatz nicht unwesentlich mit dazu beitragen konnten, dass das Schutzschild in dieser Form aufgelegt wurde. Ganz besonders dankbar sind wir dafür, dass die von uns ausgearbeiteten Vorschläge für die KfW-Unternehmerkredite mit Haftungsfreistellung (vom RDA gefordert: 100 %; umgesetzt mit 80 %) fast exakt erfüllt werden. Wir gehen davon aus, dass nunmehr vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Hilfe bekommen, die sie brauchen.“

Das vollständige Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Über den RDA

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 3.000 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.

Pressekontakt:

Clara Janning

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

Barcelona-Allee 1

51103 Köln

Telefon: +49 (0)221 912772-0

Telefax: +49 (0)221 912772-27

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Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) • Heinrich Marti, Vizepräsident (Kallnach) • Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin)
Geschäftsführung: Benedikt Esser
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.