RDA Internationaler Bustouristik Verband
RDA begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zu Lenk- und Ruhezeiten
Ein Dokument
Pressemitteilung
RDA begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zu Lenk- und Ruhezeiten
Brüssel/Köln, 26.05.2023 – Die EU-Kommission hat am 24.05.2023 ihren Vorschlag zur Änderung der EU-Sozialvorschriften vorgelegt. Hintergrund sind die langjährigen und hartnäckigen Forderungen der Branche nach mehr Flexibilität der Lenk- und Ruhezeiten für den Reise- und Fernbusverkehr, da die geltenden starren Vorschriften den Anforderungen des modernen Reiseverkehrs nicht gerecht werden. Die Kommission konstatiert, dass ihre Prüfung ergeben habe, dass die derzeitigen Lenk- und Ruhezeitenregelungen für den Bereich der Bus-Personenbeförderung „bis zu einem gewissen Grad ungeeignet“ seien und es vor allem im Rahmen der 12-Tage-Regelung zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern im grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personengelegenheitsverkehr komme. Diesen Feststellungen der Kommission kann nur zugestimmt werden.
Vorgesehen ist zum einen die Fahrtunterbrechungen zu flexibilisieren. Dabei soll zusätzlich zur bisherigen verbindlichen Reihenfolgevorgabe den Fahrern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Pausen in Zeiträume von jeweils 15 Minuten aufzuteilen. Zudem soll der Beginn der täglichen Ruhezeit um eine Stunde verschoben werden können, wenn die tägliche Gesamtlenkzeit an diesem Tag sieben Stunden nicht überschreitet. Eine Verschiebung um zwei Stunden soll ermöglicht werden, wenn die tägliche Gesamtlenkzeit fünf Stunden nicht überschreitet. Diese Ausnahmen sollen nur einmal während einer Reise von mindestens acht Tagen erlaubt sein. Schließlich soll die derzeit nur im grenzüberschreitenden Verkehr und nur bei einer Reise geltende 12-Tage-Ausnahmeregelung, nach der eine Verschiebung der wöchentlichen Ruhezeit auf bis zu 12 aufeinanderfolgende 24-Stunden-Zeiträume möglich ist, auch auf rein innerstaatliche Verkehre ausgedehnt werden.
RDA Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck: „Dieser Vorschlag der EU-Kommission entspricht leider nicht allen unseren Forderungen. Vor allem wünschen wir uns bei der 12-Tage-Regelung auch die Möglichkeit, diese auf mehrere Reisen aufzuteilen, was bei der derzeitigen 12-Tage-Regelung nicht möglich ist. Auch wünschen wir uns noch mehr Flexibilitätsmöglichkeiten bei den Fahrtunterbrechungen und der Verschiebung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Dies auch im Interesse unserer Fahrer und natürlich unserer Gäste. Dennoch ist dieser Vorschlag der Kommission ein erster Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings dürfen wir uns noch nicht zu früh freuen, denn es handelt sich zunächst nur um einen Vorschlag der Kommission. Das komplizierte und teils langwierige EU-Gesetzgebungsverfahren steht uns noch bevor. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind dabei unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen. Wir müssen also weiterhin aufmerksam am Ball bleiben.“
Bildnachweis: RDA Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck, Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG © RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V., Köln
Über den RDA
Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 2.600 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.
Pressekontakt:
Kathrin Aufderheide
RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.
Barcelona-Allee 1
51103 Köln
Telefon: +49 (0)221 912772-0
Telefax: +49 (0)221 912772-27
RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. • Barcelona-Allee 1 • 51103 Köln USt.-Id. DE 122791792 • Vereinsregister 43 VR 10398 • AG Köln Tel.: +49 221 912772-0 • Fax: +49 221 912772-27 • E-Mail: info@rda.de Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden Vizepräsidenten gemeinsam. Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) • Heinrich Marti, Vizepräsident (Kallnach) • Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin) Geschäftsführung: Benedikt Esser Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.