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Mordfall Berta Cáceres: "Verurteilte, aber noch keine Gerechtigkeit"

Tegucigalpa (ots)

Gericht stellt Verantwortung des Unternehmens DESA für den Mord fest - Opfer fordern: Staatsanwaltschaft muss nun endlich gegen die Auftraggeber vorgehen

Am gestrigen Donnerstag, 29. November 2018, fällte der erste Strafsenat sein Urteil im Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder und Mittelsmänner im Mordfall Berta Cáceres. Die international bekannte honduranische Menschenrechtsverteidigerin und Trägerin des renommierten Goldman-Umweltschutzpreises war in der Nacht vom 2. auf den 3. März 2016 in ihrem Haus in der Kleinstadt La Esperanza-Intibucá erschossen worden. Der mexikanische Umweltaktivist Gustavo Castro überlebte das Attentat verletzt.

Auf der Anklagebank saßen professionelle Auftragsmörder, teils mit militärischer Ausbildung, ein Major der honduranischen Streitkräfte sowie ein ehemaliger Sicherheitschef und der Manager für Soziales und Umwelt des Wasserkraftunternehmens Desarrollos Energéticos S.A. (DESA).

Das Gericht verurteilte sieben der acht Angeklagten wegen des Mordes an Berta Cáceres, vier von ihnen zusätzlich wegen versuchten Mordes an Gustavo Castro. Ein Angeklagter, in dessen Haus die Tatwaffe gefunden wurde, dem aber keine Beteiligung nachzuweisen war, wurde freigesprochen. Das Strafmaß wird am 10. Januar 2019 verkündet. In Honduras stehen auf Mord üblicherweise 30 Jahre Gefängnis.

Bertha Zúniga Cáceres, Bertas Tochter und ihre Nachfolgerin als Koordinatorin des "Rat der Volks- und indigenen Organisationen von Honduras" (COPINH), betonte "Das Urteil richtet sich gegen die Auftragsmörder und Mittelsmänner, die direkt mit dem Unternehmen DESA verbunden sind. Es bedeutet aber nicht, dass nun Gerechtigkeit eingekehrt ist. Die Strukturen und die Personen, die diese Kriminellen bezahlt haben, um Berta Cáceres zu ermorden befinden sich in Freiheit und sie haben die Möglichkeit weiter straflos Verbrechen zu begehen."

Anwalt Victor Fernández hob die Bedeutung der Urteilsbegründung hervor. Das Gericht habe klar zum Ausdruck gebracht, dass erwiesen sei, dass die Leitung des Unternehmens DESA den Mord in Auftrag gegeben und bezahlt habe, um den Widerstand gegen das Wasserkraftwerk "Agua Zarca" zu brechen. Dies sei der Staatsanwaltschaft seit Mai 2016 bekannt. Sie müsse nun endlich handeln.

HINTERGRUND:

Der vierwöchige Prozess war von mannigfaltigen Unregelmäßigkeiten geprägt gewesen. Vor Beginn hatte die Nebenklage mehrere Rechtsmittel gegen den Strafsenat wegen Amtsmissbrauch, Verzögerung eines rechtsstaatlichen Verfahrens und Pflichtverletzung eingelegt. Das Gericht schloss daraufhin sämtliche Anwälte der Nebenklage aus dem Verfahren aus. Cáceres Organisation COPINH wurde erst gar nicht als Nebenkläger zugelassen.

Die Anwälte der Nebenklage hatten in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als 30 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Zumeist vergeblich. Bei der Beweisaufnahme im August 2018 stellte sich heraus, dass wichtige Beweismittel aus Haus- und Bürodurchsuchungen noch nicht ausgewertet worden waren. Obwohl erdrückend viele Indizien (u.a. über die Bestechung von Justizangehörigen und Veruntreuung von staatlichen Geldern) dies nahelegen, lehnte die Staatsanwaltschaft es bisher ab, auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das Unternehmen DESA zu ermitteln.

Der Bericht der internationalen Expertenkommission GAIPE hatte bereits Ende 2017 aufgezeigt, dass Berta Cáceres mit dem Ziel ermordet wurde, ihre Organisation COPINH zu zerstören und dass die Tat von langer Hand vorbereitet wurde. Der Widerstand der in COPINH organisierten Gemeinden gegen das geplante Wasserkraftwerk "Agua Zarca" gilt als emblematisch für ganz Honduras.

Im jetzigen Verfahren wurden trotz der Versuche der Staatsanwaltschaft diese Vorgeschichte auszublenden, die Namen derjenigen bekannt, die im GAIPE-Bericht nur anonymisiert vorkommen: DESA-Finanzvorstand Daniel Atala Midence sowie die drei Verwaltungsratsmitglieder José Eduardo, Pedro und Jacobo Atala Zablah. Sie gehören alle zu einer der mächtigsten Unternehmer- und Bankiersfamilien des Landes. Es liegt nun an der Staatsanwaltschaft Haftbefehle auszustellen und die potentiellen Auftraggeber des Mordes und weitere möglicherweise Beteiligte aus Militär und Politik vor Gericht zu bringen. Bisher muss sich in absehbarer Zeit nur der am 2. März 2018 verhaftete ehemalige Geschäftsführer der DESA, David Castillo, vor Gericht verantworten.

Für Ihre Fragen und Interviews stehen zur Verfügung:

HondurasDelegation Deutschland-Österreich/ Ökumenisches Büro für
Frieden und Gerechtigkeit e.V.
Andrea Lammers | elsal@oeku-buero.de | 089 - 448 59 45

Christliche Initiative Romero e.V.
Kirsten Clodius | clodius@ci-romero.de |0251 - 67 44 13-18

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