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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Wahlcomputer
Bundesverfassungsgericht

Osnabrück (ots)

Grenzen der Technik
Die Karlsruher Richter haben dem Einsatz von Wahlcomputern enge 
Grenzen gesetzt, ihren Einsatz erschwert, wenn nicht unmöglich 
gemacht. Weiterhin wird der Wähler vorerst also ganz real in der 
Kabine sein Kreuzchen machen. Und daran ist nichts Schlimmes. Der 
Nutzen der elektronischen Wahlhilfen steht bislang in keinem 
vernünftigen Verhältnis zu den Risiken. Insbesondere an der 
Kostenersparnis durch den Einsatz von Kollege Computer darf 
gezweifelt werden. Denn jeder elektronische Wahlgang würde nach 
Intervention kritischer Bürger auf jeden Fall die Notwendigkeit des 
Nachzählens nach sich ziehen. Der Bürokratieabbau hielte sich in 
Grenzen.
Außerdem sind die Kosten ohnehin ein schwaches Argument: Am 
tadellosen Funktionieren der Demokratie darf im Zweifel nicht gespart
werden. Und die Stimmabgabe an der Urne ist das unmittelbarste 
demokratische Grundrecht. Es muss alles getan werden, um jeden 
Manipulationsverdacht gar nicht erst entstehen zu lassen. Das 
Vertrauen in die elektronische Datenverarbeitung ist hier besonders 
kritisch zu hinterfragen. Mit Technikfeindlichkeit hat das nichts zu 
tun. Das Verfassungsgericht beschreibt nur auf überzeugende Art die 
Grenzen des Fortschritts. Sein Urteil beweist: Nicht immer ist das, 
was technisch möglich ist, auch sinnvoll und wünschenswert.

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Telefon: 0541/310 207

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