Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Wahlcomputer
Bundesverfassungsgericht
Osnabrück (ots)
Grenzen der Technik
Die Karlsruher Richter haben dem Einsatz von Wahlcomputern enge Grenzen gesetzt, ihren Einsatz erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Weiterhin wird der Wähler vorerst also ganz real in der Kabine sein Kreuzchen machen. Und daran ist nichts Schlimmes. Der Nutzen der elektronischen Wahlhilfen steht bislang in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Risiken. Insbesondere an der Kostenersparnis durch den Einsatz von Kollege Computer darf gezweifelt werden. Denn jeder elektronische Wahlgang würde nach Intervention kritischer Bürger auf jeden Fall die Notwendigkeit des Nachzählens nach sich ziehen. Der Bürokratieabbau hielte sich in Grenzen.
Außerdem sind die Kosten ohnehin ein schwaches Argument: Am tadellosen Funktionieren der Demokratie darf im Zweifel nicht gespart werden. Und die Stimmabgabe an der Urne ist das unmittelbarste demokratische Grundrecht. Es muss alles getan werden, um jeden Manipulationsverdacht gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Vertrauen in die elektronische Datenverarbeitung ist hier besonders kritisch zu hinterfragen. Mit Technikfeindlichkeit hat das nichts zu tun. Das Verfassungsgericht beschreibt nur auf überzeugende Art die Grenzen des Fortschritts. Sein Urteil beweist: Nicht immer ist das, was technisch möglich ist, auch sinnvoll und wünschenswert.
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